Wir schaffen Willkommenskultur für Leistungsträger

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 09.12.2011
Pressemitteilung vom: 09.12.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Ausländischen Hochschulabsolventen Perspektive für ein Leben in Deutschland geben Das Kabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie beschlossen. Hierzu erklären der stellvertretende ...

[CDU/CSU-Fraktion - 09.12.2011] Wir schaffen Willkommenskultur für Leistungsträger


Ausländischen Hochschulabsolventen Perspektive für ein Leben in Deutschland geben Das Kabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie beschlossen. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Albert Rupprecht:

"Wer bei uns einen Abschluss macht, verdient auch eine faire Chance auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Wer sich für Deutschland als Studienort entscheidet, Deutsch lernt und zudem noch eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte hochwertige Ausbildung erhalten hat, ist beim Fachkräftethema unser erster Ansprechpartner. Und nicht nur das. Er verdient auch die Perspektive für ein Leben bei uns.

Deshalb wollen wir ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen künftig schon während der einjährigen Suchphase unbeschränkten Arbeitsmarktzugang gewähren. Außerdem bieten wir ihnen eine konkrete Perspektive für eine Niederlassungserlaubnis. Wer an einer deutschen Hochschule seinen Abschluss gemacht hat, über einen angemessenen Arbeitsplatz verfügt und 24 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann künftig ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht bekommen.

In unserer alternden Gesellschaft werden wir unseren Wohlstand nur bewahren können, wenn wir im weltweiten Wettbewerb um die besten jungen Köpfe bestehen. Hierzu schaffen wir jetzt die Voraussetzungen."

Hintergrund:

Rund 250.000 junge Menschen kommen zum Studium nach Deutschland. Viele von ihnen suchen und finden nach Abschluss des Studiums in einem Drittland eine Anstellung. Bislang berechtigt die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten und Absolventen im Orientierungsjahr zu einer Beschäftigung von maximal 90 Tagen im Jahr. Eine Niederlassungserlaubnis gibt es bislang erst ab einem Jahreseinkommen von mindestens 66.000 Euro.


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