Beschluss der IMK zum NPD-Verbot

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 09.12.2011
Pressemitteilung vom: 09.12.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Joachim Herrmann begrüßt Beschluss der Innenministerkonferenz zum NPD-Verbot: "Wichtiges und starkes Signal im Kampf gegen die NPD – Sicherheits-behörden müssen jetzt zügigst Fakten für Verbotsverfahren zusammentragen" Innenminister Joachim ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 09.12.2011] Beschluss der IMK zum NPD-Verbot


Joachim Herrmann begrüßt Beschluss der Innenministerkonferenz zum NPD-Verbot: "Wichtiges und starkes Signal im Kampf gegen die NPD – Sicherheits-behörden müssen jetzt zügigst Fakten für Verbotsverfahren zusammentragen" Innenminister Joachim Herrmann hat den heutigen Beschluss der Innenministerkonferenz zu einem Verbot der NPD begrüßt. "Der heutige einstimmige Beschluss der Innenministerkonferenz ist ein wichtiges und starkes Signal im Kampf gegen die NPD. Alle Innenminister der Länder streben gemeinsam mit dem Bundesinnenminister jetzt ein erfolgreiches Verbot der NPD an." Herrmann rief alle Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern dazu auf, jetzt schnellstens alle für ein Verbotsverfahren relevanten Fakten zusammenzutragen. "Wir dürfen keine Zeit verlieren. Wir müssen alles dafür tun, dass die zuständigen Bundesorgane ein Verbotsverfahren möglichst im 1. Halbjahr 2012 beim Bundesverfassungsgericht beantragen können." Bei dem weiteren Vorgehen müssten selbstverständlich die hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht für ein Parteiverbot setzt, berücksichtigt werden. Herrmann ist dabei überzeugt, dass diese Hürden genommen werden können: "Ich bin sicher, dass wir mit!

unserem Verbotsverfahren zum Schluss erfolgreich sein werden. Denn wir werden nicht nur die Verfassungsfeindlichkeit der NPD, sondern auch ihre Gefährlichkeit und Aggressivität belegen können. Zahlreiche Mitglieder der NPD sind gewalttätig und schon als Straftäter verurteilt worden."


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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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