Werden tierschutzkonforme Änderungen der Jagdgesetze jetzt Mainstream?

Werden tierschutzkonforme Änderungen der Jagdgesetze jetzt Mainstream?
Kurzfassung: Die Jagd, wie sie heutzutage in Deutschland praktiziert wird, basiert lange nicht mehr auf einem gesellschaftlichen Konsens. Die aktuellen Jagdgesetze sind seit etwa 60 Jahren nicht mehr signifikant geändert worden. Die Einstellung zum Tier und zum tierschutzgerechten Umgang, auch mit Wildtieren, hat sich gewandelt. Die Jagd steht zunehmend in der öffentlichen Kritik. Die ersten Bundesländer setzen tierschutzkonforme Änderungen jetzt in ihren Jagdgesetzen um.
Werden tierschutzkonforme Änderungen der Jagdgesetze jetzt Mainstream? Werden tierschutzkonforme Änderungen der Jagdgesetze jetzt Mainstream?
[Wildtierschutz Deutschland e.V. - 12.12.2011] B90/Die Grünen scheinen es ernst zu meinen. Im Saarland sieht ein Gesetzentwurf zum neuen Landesjagdrecht die Abschaffung des Haustierabschusses, der Fallenjagd und der Baujagd vor. Eine erfolgreiche Schonzeit für Füchse wurde bereits eingeführt. Ebenso steht die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Füchsen und Enten auf der Streichliste.

Die Bundesgrünen setzen das Verbot von bleihaltiger Munition auf die Tagesordnung und in Schleswig-Holstein wird eine generelle Verkürzung der Jagdzeiten gefordert. Auch in Baden-Württemberg steht das Thema "tierschutzkonformes Jagdrecht" auf der Tagesordnung. Inzwischen gibt es mit Sachsen selbst ein CDU-regiertes Bundesland, welches sich für die Abschaffung der Jagd mit Totschlagfallen einsetzt.

Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (B90/Die Grünen) ist wie sein Kollege im Saarland konsequenterweise für ein generelles Verbot von Fallen, gegen die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren, für das Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen und für eine signifikante Reduzierung der Liste der jagdbaren Tierarten.

Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland unterstützt die Forderungen an ein neues Jagdrecht: "Fallenjagd, der Abschuss von Hunden und Katzen, das Töten von Tieren im Rahmen der Jagdhundeausbildung stimmen lange nicht mehr mit der gesellschaftlichen Einstellung zu Tieren und deren Schutz überein. Sinn und Zweck der Fallenjagd wird auch durch viele wissenschaftliche Arbeiten widerlegt. Und wozu Jagdhunde an lebenden Tieren ausbilden, wenn man doch ohne große ökologische und ökonomische Konsequenzen auf die Baujagd und die Jagd auf Wasservögel verzichten kann?"

Der Landesjagdverbandes NRW unter seinem Präsidenten, dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Borchert (CDU), unterstützt von Bauernverbänden, will sich gegen das neue Gesetz wehren: "Warum antasten, was sich seit Jahrzehnten bewährt hat?"

Dabei lässt der Landesjagdpräsident außer Acht, dass das aktuelle deutsche Jagdrecht aus den 1950er Jahren stammt und immer noch wesentliche Züge des Reichsjagdgesetzes von 1934 trägt, welches unter anderem sehr auf Trophäenjagd ausgerichtet war. Weder hat die Einführung des Tierschutzgesetzes noch die Änderung unserer Verfassung hinsichtlich des Schutzes der Tiere bisher eine relevante Anpassung der Jagdgesetzgebung an tierschutzkonforme Normen bewirkt.

Es gibt aber auch Jäger, die anders denken als die meisten der etwa 320.000 Mitglieder des Deutschen Jagdschutzverbandes. So lehnt beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd (AGNJ), gestützt auf den gegenwärtigen fachlichen Wissensstand, den Einsatz von Fallen, der das Ziel hat, Bestände von Beutegreifern zu reduzieren, ab. Man sieht vielmehr den ökologischen Nutzen von Fuchs, Dachs und Steinmarder. Ähnlich denken der Ökologische Jagdverband und der mit ca. 450.000 Mitgliedern stärkste Naturschutzverband NABU. In seiner Resolution zur Neuausrichtung der Jagd finden sich auch die im Saarland und in Nordrhein-Westfalen anstehenden Änderungen wieder.
Weitere Informationen
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Wildtierschutz Deutschland e.V. Arbeitsschwerpunkt von Wildtierschutz Deutschland e.V. ist Tierschutz im Bereich der Jagd. Gegründet 2010. Mitinitiator der bundesweiten Initiative http://www.schonzeit-fuer-fuechse.de/
Webseite: http://www.wildtierschutz-deutschland.de/

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist beim Amtsgericht Mainz im Vereinsregister 40782 eingetragen und als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Der Verein ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit (Steuernummer 08/667/05226).
Wildtierschutz Deutschland e.V., Herr Lovis Kauertz
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, Deutschland
Tel.: 0177 7230086; http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Lovis Kauertz

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Am Goldberg 5
55435 Gau-Algesheim
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0177 7230086
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/32682

https://www.prmaximus.de/pressefach/wildtierschutz-deutschland-e.v.-pressefach.html
Die Pressemeldung "Werden tierschutzkonforme Änderungen der Jagdgesetze jetzt Mainstream?" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Werden tierschutzkonforme Änderungen der Jagdgesetze jetzt Mainstream?" ist Wildtierschutz Deutschland e.V., vertreten durch Lovis Kauertz.