Kaledo Fonds - Anleger sollten handeln!

Kaledo Fonds - Anleger sollten handeln!
Kurzfassung: Anleger der Kaledo Fonds sollten nicht länger abwarten, sondern ihre Fondsbeteiligung auf Schadensersatzansprüche gegen die Bank überprüfen lassen.
Kaledo Fonds - Anleger sollten handeln! Kaledo Fonds - Anleger sollten handeln!
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 12.12.2011] Die Beteiligung an den Kaledo Medienfonds wurde Anlegern insbesondere durch in Aussicht gestellte Steuervorteile nahe gebracht.
Diese Steuervorteile - die oftmals entscheidendes Kriterium für eine Beteiligung an den Fonds gewesen sein dürften - drohen allerdings jetzt ins Gegenteil umzuschlagen:
Der Grund hierfür besteht in der geänderten steuerlichen Bewertung der Fondsbeteiligungen. Anfang des Jahres 2011 wurden für die Kaledo Zweite Productions GmbH & Co. KG geänderte Steuerbescheide erlassen, die eine Rückzahlungspflicht der Anleger für die Steuervorteile aus 2004 bestimmen. Auch den Anlegern der Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG droht eine Rückzahlungspflicht, wobei hierzu noch keine rechtskräftige Entscheidung getroffen wurde.
Die Enttäuschung und Sorge der Kaledo-Anleger sind vor diesem Hintergrund verständlich. Oftmals fühlen sich die Anleger in Bezug auf ihre Beteiligung zudem schlecht beraten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com rät Betroffenen: Geschädigte Anleger sollten in dieser Situation nicht vorschnell kapitulieren und ihre Verluste hinnehmen, sondern einen Rechtsanwalt einschalten. Denn Anlegern können Schadenseratzansprüche gegen die Bank, die die Fondsbeteiligung vermittelt hat, zustehen.

Betroffene sollten sich zwecks Prüfung etwaiger Ansprüche an Anwälte wenden, die mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht vertraut sind. Obwohl das Bestehen von Schadensersatzansprüchen stets eine Frage der Umstände des Einzelfalles ist, ist bei den in Rede stehenden Fondsbeteiligungen stets zu prüfen, ob den Anlegern Rückvergütungen, die die Bank aufgrund der Fondsvermittlung erhalten hat, verschwiegen wurden, obwohl eine diesbezügliche Aufklärungspflicht bestand. Denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann bereits das Verschweigen von Rückvergütungen zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.
Daneben kommt in Betracht, dass die Bank nicht ordnungsgemäß über bestehende Risiken der Fondsbeteiligung aufgeklärt hat. Auch in diesem Aspekt kann eine fehlerhafte Bankberatung liegen, die zum Schadensersatzanspruch führt.
Besteht ein diesbezüglicher Schadensersatzanspruch des Anlegers, kann dieser doch noch schadlos aus der Fondsbeteiligung herauskommen. Es ist deshalb sinnvoll, die eigene Beteiligung von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Zu beachten ist allerdings, dass Anleger nicht zu lange zögern sollten: Ansprüche aus Fondsbeteiligungen unterliegen der Verjährung, die zum Ende des Jahres 2011 eintreten könnte. Wenn Ansprüche einmal verjährt sind, sind sie nicht mehr durchsetzbar, wenn sich der Gegner hierauf beruft. Dann könnten also tatsächlich bestehende Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden und der Schaden bleibt beim Anleger.
Anleger sollten deshalb jetzt handeln und bei einem fachkundigen Rechtsanwalt Rat einholen.
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