Enquete verpasst wichtiges netzpolitisches Signal zum Datenschutz - wenn auch knapp

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 13.12.2011
Pressemitteilung vom: 13.12.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Verabschiedung des Zwischenberichtes Datenschutzes hatte die SPD-Bundestagsfraktion die Sachverstaendige Cornelia Tausch benannt. Dazu erklaert der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil: Die Enquete-Kommission hat es ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 13.12.2011] Enquete verpasst wichtiges netzpolitisches Signal zum Datenschutz - wenn auch knapp


Zur Verabschiedung des Zwischenberichtes Datenschutzes hatte die SPD-Bundestagsfraktion die Sachverstaendige Cornelia Tausch benannt. Dazu erklaert der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil:

Die Enquete-Kommission hat es gestern zum wiederholten Mal versaeumt, ein wichtiges netzpolitisches Signal zu setzen. Bei der Schlussberatung des Zwischenberichtes Datenschutz hat sich die Parlamentskommission leider nicht mehrheitlich fuer eine umfassende Reform des Datenschutzrechts zur Staerkung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Gesellschaft verstaendigen koennen. Allerdings konnte die Koalition aber auch keine Mehrheit fuer ihre in der Kommission vertretene Verhinderungsstrategie im Datenschutzbereich erzielen. So gab es bei der Abstimmung erneut eine Pattsituation und es wird keinen Mehrheitsbeschluss fuer Empfehlungen an den Deutschen Bundestag geben, sondern erneut zwei Sondervoten. In dem Sondervotum der Koalition wird nun festgestellt, dass es eigentlich keinen Handlungsbedarf im Datenschutzrecht gibt und dass die Selbstverpflichtungen der Internetunternehmen ausreichend sind.

Die Oppositionsfraktionen und eine Mehrheit der Sachverstaendigen haben dagegen eine umfassende Modernisierung des Datenschutzrechtes eingefordert, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch in der digitalen Welt sicherzustellen. Hierbei koennen Selbstverpflichtungen sicher auch einen Beitrag leisten, allein auf diese beim Grundrechtsschutz zu setzen kann aber nicht ausreichen. Hier kann es vor allem um technische Detail- und Ausgestaltungsfragen gehen, nicht um den grundsaetzlichen Rechtsrahmen. Die entscheidenden Fragen bei der Gewaehrleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind die Frage des autonomen und selbstbestimmten Umgangs mit den eigenen Daten, der Transparenz der Datenverarbeitung, die Ermoeglichung der bewussten Einwilligung und die Durchsetzung der Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung.


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