IT-Beauftragte der Bundesregierung fordert internationale Regeln für staatliches Verhalten im Cyberraum

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 13.12.2011
Pressemitteilung vom: 13.12.2011 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin

Kurzfassung: Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, hat beim heutigen Auftakt der internationalen Berliner Konferenz "Challenges in Cybersecurity - Risks, Strategies and Confidence-Building" ihre Vorstellungen für ein ...

[Bundesministerium des Innern (BMI) - 13.12.2011] IT-Beauftragte der Bundesregierung fordert internationale Regeln für staatliches Verhalten im Cyberraum


Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, hat beim heutigen Auftakt der internationalen Berliner Konferenz "Challenges in Cybersecurity - Risks, Strategies and Confidence-Building" ihre Vorstellungen für ein gemeinsames Cyberverständnis der Staatengemein-schaft erläutert.
Ziel müsse danach die Erhöhung der Sicherheit im Cyberraum durch gemeinsame Präventivmaßnahmen sein. Staatliche Aktivitäten im Cyberraum müssten für andere Staaten berechenbar sein. Die Entwicklung eines solchen gemeinsamen Cyberverständnisses müsse vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen ebenso umfassen wir die Bekämpfung von Cyberkriminalität.
Rogall-Grothe forderte außerdem eine Weiterentwicklung des Völkerrechts: Angriffe im Cyberraum seien charakterisiert durch Grenzenlosigkeit, begrenzte Zuordnungsfähigkeit eines Angriffs und die Wahrscheinlichkeit, dass nichtstaatliche Akteure als Aggressor auftreten. Die daraus resultierenden völkerrechtlichen Fragen seien noch nicht hinreichend geklärt.
Ziel der deutschen Cybersicherheitspolitik sei es, im Dialog mit den internationalen Partnern diese Fragen zunächst mit politisch verbindlichem "soft law" zu beschreiben, das als Auslegungshilfe in Streitfällen herangezogen werden könne; außerdem könne es verbindliches Völkergewohnheitsrecht anstoßen.
Im internationalen Diskurs sei dabei auch die Frage zu klären, wie völkerrechtlicher Streit bei grenzüberschreitenden gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen vermieden werden könne.


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