Fluggastdaten-Abkommen verstößt gegen EU-Grundrechtecharta

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 13.12.2011
Pressemitteilung vom: 13.12.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: "Die bevorstehende Zustimmung des Europäischen Ministerrates zur Fluggastdaten-Schnüffelei ist ein schwerer Schlag gegen den Datenschutz. Das Verhandlungsergebnis ist eine völlige Katastrophe. Die Europäer konnten auch diesmal keine einzige ...

[Die Linke. im Bundestag - 13.12.2011] Fluggastdaten-Abkommen verstößt gegen EU-Grundrechtecharta


"Die bevorstehende Zustimmung des Europäischen Ministerrates zur Fluggastdaten-Schnüffelei ist ein schwerer Schlag gegen den Datenschutz. Das Verhandlungsergebnis ist eine völlige Katastrophe. Die Europäer konnten auch diesmal keine einzige zentrale Forderung durchbringen. Das Abkommen verstößt eklatant gegen die Charta der Grundrechte der Union. Es ist deshalb nicht nur 'nicht zustimmungsfähig', wie es Bundesinnenminister Friedrich beschreibt, sondern eindeutig verfassungswidrig und daher abzulehnen", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Beratung der EU-Innenminister über das Fluggastdaten-Abkommen, das die EU-Kommission mit den USA ausgehandelt hat. Korte weiter:

"Heute wird für ein Abkommen grünes Licht gegeben, das fundamental in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Es ist unverhältnismäßig, nicht zweckgebunden und insgesamt unnötig. Die angekündigte Enthaltung der Bundesrepublik ist ein extrem schwaches Signal. Die Bundesregierung stiehlt sich so aus ihrer Verantwortung und versteckt sich hinter der Mehrheit der Mitgliedsstaaten. Ihre Kritik ist halbherzig, folgenlos und unglaubwürdig.

Ich hoffe nur, dass das Europaparlament diesem Schritt in Richtung Totalüberwachung des Reiseverkehrs eine klare Absage erteilt. DIE LINKE jedenfalls wird weiter gegen die unverschämte Datensammelei und Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern in der EU und anderswo kämpfen."


F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
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