230.000 Euro Pensionszuschlag fuer Staatssekretaere: schamloses Weihnachtsgeschenk der Koalition

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 13.12.2011
Pressemitteilung vom: 13.12.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Anhoerung im Innenausschuss zum Entwurf des Fachkraeftegewinnungsgesetzes erklaert der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann: Auf fast 230.000 Euro pro Person summiert sich die monatliche Pensionserhoehung fuer ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 13.12.2011] 230.000 Euro Pensionszuschlag fuer Staatssekretaere: schamloses Weihnachtsgeschenk der Koalition


Zur Anhoerung im Innenausschuss zum Entwurf des Fachkraeftegewinnungsgesetzes erklaert der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann:

Auf fast 230.000 Euro pro Person summiert sich die monatliche Pensionserhoehung fuer Staatssekretaere, die die schwarz-gelbe Koalition durchsetzen will - bei 30 Jahren Pensionsbezug. Und dieser Zeitraum ist durchaus realistisch, denn es geht hauptsaechlich um politische Beamte, die zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Um die Gewinnung "neuer Fachkraefte", wie die Koalition vorgibt, handelt es sich dabei nicht. Denn die Regelung soll nicht nur fuer Neuberufungen gelten, sondern auch fuer alle, die seit dem Versorgungsreformgesetz 1998 berufen wurden. Dafuer besteht kein Bedarf, wie die gestrige Anhoerung des Innenausschusses gezeigt hat. Abgesehen von zwei ehemaligen Staatssekretaeren, die die CDU/CSU-Fraktion als Sachverstaendige benannt hatte, hat niemand das Vorhaben der Koalition befuerwortet.

Dieses Weihnachtsgeschenk wird keinen Bestand haben. Wenn diese Koalition im Untergang unbelehrbar bleibt, werden wir nach der Bundestagswahl 2013 den bisherigen Rechtszustand wiederherstellen. "Vertrauensschutz" wird es dann allenfalls fuer solche politischen Beamten geben, die noch nach Inkrafttreten der Neuregelung berufen werden. Aber auch das nur, wenn es rechtlich unausweichlich ist. Raffsucht und Vetternwirtschaft verdienen keinen Schutz.


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