Warnhinweise statt Internetsperren

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 13.12.2011
Pressemitteilung vom: 13.12.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zugang zum Internet gehört zur Grundversorgung der Bürger Anfang nächster Woche wird die mit Spannung erwartete Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Machbarkeit von Warnhinweisen erwartet. Dazu erklären der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 13.12.2011] Warnhinweise statt Internetsperren


Zugang zum Internet gehört zur Grundversorgung der Bürger

Anfang nächster Woche wird die mit Spannung erwartete Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Machbarkeit von Warnhinweisen erwartet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter für das Urheberrecht im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Kultur und Medien, Ansgar Heveling:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt gesetzliche Internetsperren zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ab. Gerade die Breitbandstrategie der Bundesregierung zeigt, dass der Internetzugang inzwischen zur Grundversorgung der Bürger gehört und daher auch nicht gesetzlich gesperrt werden darf. Das darf aber kein Freifahrtschein für Diebe und Betrüger im Netz sein. Deshalb müssen auch die Internet Service Provider (ISPs) ihre Mitverantwortung für die Kriminalitätsbekämpfung im Netz ernster nehmen.
Die Entscheidung des EuGH vom 24.11.2011 ("Scarlet Extended") hat eine einseitige Verpflichtung von Internet Service Providern (ISPs) zur "Deep packet inspection" und zu Filtermaßnahmen abgelehnt, gleichzeitig aber deutlich gemacht, dass den Providern Maßnahmen aufgegeben werden können, die nicht nur begangene Rechtsverletzungen beenden, sondern auch neuen Verletzungen vorbeugen. Bei einer Abwägung zwischen der unternehmerischen Freiheit und den daraus sich ergebenden Risiken für die Rechteinhaber gibt es keine Sonderstellung für ISPs. Entsprechend müssen die Telekommunikationsunternehmen endlich ihrer Verantwortung nachkommen.
Die Vereinbarung in den Vereinigten Staaten zwischen der Filmwirtschaft, vertreten durch die Recording Industry Association of America (RIAA) und die Motion Picture Association of America (MPAA), und den großen Providern zeigen, dass eine Verhandlungslösung möglich ist. Danach verpflichten sich die Provider bei den ersten vier Urheberrechtsverletzungen einen Warnhinweis zu verschicken. Nach diesen Warnungen kommt es zu Sanktionen wie z.B. einer Drosselung der Bandbreite oder einer Sperrung bestimmter Seiten oder sogar zu einer Kündigung des Internet-Zugangs.
Datenschutzkonforme und automatisch generierte Warnhinweise sind ein praktikables und verfassungsrechtlich unbedenkliches Instrument zur Stärkung des Bewusstseins für den Wert Geistigen Eigentums. Die Internet Service Provider in dem Bundeswirtschaftsministerium moderierten "Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie" bislang jedoch jedes Modell abgelehnt. Eine unabhängige Studie der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht wird vielleicht die letzte Chance zu einer durch die Rechteinhaber und die Telekommunikationsunternehmen selbstbestimmten Lösung sein. Scheitert auch dieser Anlauf, muss der Staat die Rechte der Kreativen durch staatliche Regulierungen und durch eine gesetzliche Verschärfung der Providerhaftung schützen."

Hintergrund:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 25. Mai 2011 eine vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen ausgeschrieben und an die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht vergeben. Das Ergebnis der Studie wird Anfang nächster Woche vorgelegt.

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