IT-Stelle für hessische Justiz - GRÜNE: Gesetzentwurf weist Rechtsfehler auf

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 13.12.2011
Pressemitteilung vom: 13.12.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Als "missglückt" bezeichnet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung einer IT-Stelle. "Eine moderne Justiz ist ohne Nutzung von Informationstechnologien nicht mehr vorstellbar. Deshalb ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 13.12.2011] IT-Stelle für hessische Justiz - GRÜNE: Gesetzentwurf weist Rechtsfehler auf


Als "missglückt" bezeichnet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung einer IT-Stelle. "Eine moderne Justiz ist ohne Nutzung von Informationstechnologien nicht mehr vorstellbar. Deshalb ist es richtig und gut, die Kompetenz und die Aufgaben hierfür in einer gemeinsamen IT-Stelle zu bündeln, die alle Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften und die Vollzuganstalten bedient. Allerdings ist der Gesetzentwurf der Landesregierung missglückt und muss nachgebessert werden", so Andreas Jürgens, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt die Gewaltenteilung auch für den jeweiligen Verwaltungsunterbau. Bisher war die gemeinsame IT-Stelle von der Justiz selbst getragen worden. Jetzt soll sie unter Aufsicht des Justizministers kommen, also von der dritten zur zweiten Gewalt wandern. Dazu Jürgens: "In der Anhörung zur Errichtung einer gemeinsamen IT-Stelle wurden erhebliche Zweifel geäußert, ob diese Konstruktion noch mit der Gewaltenteilung vereinbar ist. Außerdem hat der Dienstgerichtshof beim Oberlandesgericht bereits entschieden, dass eine Überlassung der Verwaltung des EDV-Netzes der hessischen Justiz an die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) unzulässig ist, solange nicht die Art der Behandlung von Dokumenten des richterlichen Entscheidungsprozesses konkret festgelegt und deren Einhaltung im gleichberechtigten Zusammenwirken mit gewählten Vertretern der Richter überprüft werden kann. Die Landesregierung legt uns jetzt einen Gesetzentwurf vor, in dem solche Sicherungsmaßnahmen nicht einmal erwähnt, geschweige denn geregelt sind. Der Gesetzentwurf trägt damit den Makel des offensichtlichen Rechtsverstoßes, weil er den Vorgaben des Dienstgerichtshofs nicht entspricht."


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