Lebensmittelkennzeichnung - Basics

  • Pressemitteilung der Firma aid, 14.12.2011
Pressemitteilung vom: 14.12.2011 von der Firma aid aus Bonn

Kurzfassung: aid-Unterrichtsmaterial für die Klassen 9 und 10 (aid) - "Lebensmitteletiketten lügen wie gedruckt!" hört man immer wieder. Stimmt das? Welche Angaben müssen eigentlich auf Lebensmitteletiketten stehen? Was ist erlaubt, was ist verboten? Diesen ...

[aid - 14.12.2011] Lebensmittelkennzeichnung - Basics


aid-Unterrichtsmaterial für die Klassen 9 und 10

(aid) - "Lebensmitteletiketten lügen wie gedruckt!" hört man immer wieder. Stimmt das? Welche Angaben müssen eigentlich auf Lebensmitteletiketten stehen? Was ist erlaubt, was ist verboten? Diesen Fragen geht das Unterrichtsmaterial des aid infodienst "Lebensmittelkennzeichnung - Basics" nach. Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich mit Hilfe von imaginären Schokoflakes selbst die Grundelemente der Lebensmittelkennzeichnung.

Sie lernen die Unterscheidung zwischen Pflichtangaben und Werbung. Außerdem bekommen sie vielfältige Möglichkeiten, das Gelernte anzuwenden und mit Hilfe von Recherchefragen zu vertiefen. Das Unterrichtsmaterial eignet sich für die Klassen 9 und 10 in den Fächern Hauswirtschaft, Ernährungslehre, Arbeitslehre/Wirtschaft, Mensch und Umwelt. Der Zeitbedarf liegt bei einer Doppelstunde mit Optionen zur Vertiefung. Das bisher nur im Download verfügbare Material ist nun auch als geducktes Heft verfügbar.
www.aid.de

aid-Unterrichtsmaterial "Lebensmittelkennzeichnung - Basics"
28 Seiten, Bestell-Nr.: 61-3612, ISBN/EAN: 4260179080876, Preis: 4,50 EUR (Rabatte ab 10 Heften), zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 EUR gegen Rechnung
aid infodienst e. V., Vertrieb, Postfach 1627, 53006 Bonn
Telefon: 0180 3 849900*, Telefax: 0228 84 99-200
*Kosten: 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Anrufe aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute. Aus dem Ausland können die Kosten abweichen.

E-Mail: Bestellung@aid.de, Internet: http://www.aid-medienshop.de


aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de

Über aid:
aid – drei Buchstaben stehen für:
Wissenschaftlich abgesicherte Informationen
Fach- und Medienkompetenz
Und ein kreatives Informationsangebot in den Bereichen "Verbraucher und Ernährung" sowie "Landwirtschaft und Umwelt".
Wer informieren will, muss besser informiert sein. Die Vielzahl von Informationen, die täglich auf jeden von uns einstürzt, ist kaum noch zu überblicken. Oft widersprechen sich die Aussagen und verwirren mehr als sie nützen. Gefragt sind Ratschläge, die wissenschaftlich abgesichert sind und sachlich informieren.
Der aid hat sich genau das zur Aufgabe gemacht und bietet wissenschaftlich abgesicherte Informationen in den Bereichen "Verbraucher und Ernährung" und "Landwirtschaft und Umwelt". Unsere Aussagen sind unabhängig und orientieren sich an den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Praktikern sammeln wir Fakten und Hintergrundinformationen, werten sie aus und bereiten sie zielgruppengerecht auf.

Unsere Publikationen wenden sich an Verbraucher, Landwirte und Multiplikatoren wie Lehrer, Berater und Journalisten. Der aid ist ein gemeinnütziger Verein und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft finanziert. Sein Auftrag, sachlich und interessenunabhängig zu informieren, ist in der Satzung festgelegt. Beim aid arbeiten namhafte Experten, Praktiker und Medienfachleute zusammen. Informationsmedien, die der aid herausgibt, entsprechen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und vermitteln Wissen zielgruppengrecht und praxisorientiert.

Firmenkontakt:
aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de

Die Pressemeldung "Lebensmittelkennzeichnung - Basics" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Lebensmittelkennzeichnung - Basics" ist aid.