ASJ: CDU irrt – Das Grundgesetz schützt die Ehe, nicht aber das Ehegattensplitting!
- Pressemitteilung der Firma SPD, 19.01.2011
Pressemitteilung vom: 19.01.2011 von der Firma SPD aus Berlin
Kurzfassung: Zu den Vermutungen der Regierungsparteien, der in dem Fortschrittspapier der SPD geforderte Umstieg vom Ehegattensplitting auf eine steuerliche Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnte verfassungswidrig sein, erklärt die ...
[SPD - 19.01.2011] ASJ: CDU irrt – Das Grundgesetz schützt die Ehe, nicht aber das Ehegattensplitting!
Zu den Vermutungen der Regierungsparteien, der in dem Fortschrittspapier der SPD geforderte Umstieg vom Ehegattensplitting auf eine steuerliche Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnte verfassungswidrig sein, erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Anke Pörksen:
Der Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dieser besondere Schutz bedeutet, so wiederholt das Bundesverfassungsgericht, dass der Staat Ehe und Familie vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte bewahren und durch geeignete Maßnahmen fördern muss, aber auch selbst die Ehe nicht schädigen oder sonst beeinträchtigen darf.
Das Instrument des Ehegattensplittings fördert jedoch nicht die Ehe an sich, sondern nur ganz bestimmte Formen der Ehe. Einen Splittingvorteil haben nur Ehen, in denen deutliche Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartnern bestehen, klassischerweise die Einverdienerehe, in der die Frau zu Hause bleibt. Den Splittingvorteil haben auch kinderlose Ehen. Benachteiligt werden jedoch Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind – und das trotz der mit Kindern und Berufstätigkeit verbundenen höheren Kosten. Benachteiligt werden auch Familien, in denen die Eltern ohne Trauschein zusammenleben. Insofern gibt es zu Recht immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Ehegattensplitting.
Mit der in dem Fortschrittspapier der SPD erhobenen Forderung, vom Ehegattensplitting auf eine steuerliche Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusteigen, wird nicht eine Steuererhöhung bezweckt, sondern eine fairere Lastenverteilung. Wir setzen uns ein für Steuermodelle, mit denen eine steuerliche Entlastung tatsächlich bei Familien mit Kindern spürbar wird. Dieser Weg wird kein leichter sein, aber er lohnt sich und wird den grundgesetzlichen Vorgaben deutlich stärker gerecht als das traditionelle Ehegattensplitting.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands Parteivorstand Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
e-mail: pressestelle@spd.de
http://www.spd.de
http://www.meinespd.net/
Zu den Vermutungen der Regierungsparteien, der in dem Fortschrittspapier der SPD geforderte Umstieg vom Ehegattensplitting auf eine steuerliche Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnte verfassungswidrig sein, erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Anke Pörksen:
Der Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dieser besondere Schutz bedeutet, so wiederholt das Bundesverfassungsgericht, dass der Staat Ehe und Familie vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte bewahren und durch geeignete Maßnahmen fördern muss, aber auch selbst die Ehe nicht schädigen oder sonst beeinträchtigen darf.
Das Instrument des Ehegattensplittings fördert jedoch nicht die Ehe an sich, sondern nur ganz bestimmte Formen der Ehe. Einen Splittingvorteil haben nur Ehen, in denen deutliche Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartnern bestehen, klassischerweise die Einverdienerehe, in der die Frau zu Hause bleibt. Den Splittingvorteil haben auch kinderlose Ehen. Benachteiligt werden jedoch Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind – und das trotz der mit Kindern und Berufstätigkeit verbundenen höheren Kosten. Benachteiligt werden auch Familien, in denen die Eltern ohne Trauschein zusammenleben. Insofern gibt es zu Recht immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Ehegattensplitting.
Mit der in dem Fortschrittspapier der SPD erhobenen Forderung, vom Ehegattensplitting auf eine steuerliche Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusteigen, wird nicht eine Steuererhöhung bezweckt, sondern eine fairere Lastenverteilung. Wir setzen uns ein für Steuermodelle, mit denen eine steuerliche Entlastung tatsächlich bei Familien mit Kindern spürbar wird. Dieser Weg wird kein leichter sein, aber er lohnt sich und wird den grundgesetzlichen Vorgaben deutlich stärker gerecht als das traditionelle Ehegattensplitting.
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(Da unsere Organisationseinheiten auf verschiedene Gebäude verteilt sind, müssen Sie ggf. die genaue Adresse bei der Organisationseinheit erfragen.)
Zukunftsgerecht in Europa
Gerechtigkeit und ein fairer Wettbewerb in einem sozialen Rechtsstaat zeichnen das Zusammenleben in der Europäischen Union aus. Das macht das europäische Sozialstaatsmodell so einzigartig. Es fußt in der europäischen Aufklärung und speist sich aus der europäischen Arbeiterbewegung. Denn im Kern geht es diesem europäische Sozialstaat immer auch um Teilhabe und Mitbestimmung.
Soziale Bürgerrechte, Zugang zu Bildung und gerechte Teilhabe am Wohlstand - dieses Europa ist grundlegend geprägt von der sozialdemokratischen Idee. Diese Grundidee des Sozialstaatmodells wollen wir im Europa der Zukunft beibehalten. Das ist auch der Grundgedanke der Agenda 2010.
....
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