Bundesregierung beschließt Migrationsbericht 2009
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 19.01.2011
Pressemitteilung vom: 19.01.2011 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin
Kurzfassung: Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeiteten Migrationsbericht 2009 verabschiedet. Der Bericht, der auf Wunsch des Bundestages jährlich erstellt wird, gibt auf der Grundlage der vorhandenen Daten einen ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 19.01.2011] Bundesregierung beschließtMigrationsbericht 2009
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeiteten Migrationsbericht 2009 verabschiedet. Der Bericht, der auf Wunsch des Bundestages jährlich erstellt wird, gibt auf der Grundlage der vorhandenen Daten einen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland und beinhaltet neben den allgemeinen Wanderungsdaten zu Deutschland und einer detaillierten Darstellung der verschiedenen Zuwanderergruppen (z.B. Unionsbürger, Studierende, Arbeitsmigration, Asyl und humanitäre Aufnahme, Familiennachzug) einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Der Bericht enthält außerdem Aussagen zur illegalen Migration und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.
Wichtige Aussagen des Migrationsberichts 2009 sind:
Die Zahl ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland ist weiter leicht zurückgegangen. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ist seit Mitte der 1990er Jahre aber fast unverändert und liegt jetzt bei 8,7 % (2008: 8,8 %). Etwa 35 % der Ausländer in Deutschland sind Unionsbürger (24,2 % aus den alten und 11,2 % aus den neuen EU- Mitgliedstaaten). Die größte Ausländergruppe bildet, trotz eines Rückgangs, nach wie vor die türkischer Staatsangehöriger (24,8 %). Fast zwei Drittel (66 %) der in Deutschland lebenden Ausländer verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Im Jahr 2009 gab es 96 Tsd. Einbürgerungen (2008: 95 Tsd.). Obwohl Einbürgerungen grundsätzlich eine Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft voraussetzen, sieht das Staatsangehörigkeitsrecht auch Ausnahmen vor. So sind im Jahr 2009 bei 53,7 % aller Einbürgerungen die bisherigen Staatsangehörigkeiten beibehalten worden. Im Jahr 2009 ist erneut ein negativer Gesamtwanderungssaldo (-12.800 Personen) festzustellen. Er ist jedoch deutlich geringer als noch im Jahr 2008 (rund -56 Tsd. Personen). Im Jahr 2009 erhielten neu zugezogene Ausländer Aufenthaltstitel hauptsächlich aus familiären Gründen (rund 49 Tsd. Personen) sowie zur Erwerbstätigkeit (rund 26 Tsd. Personen) und zum Studium (etwas mehr als 31 Tsd. Personen). Seit der Neuregelung des Familiennachzugs müssen die Nachzugwilligen ihre Sprachkenntnisse nachweisen, um ein Visum zu erhalten. Im Jahr 2009 haben weltweit insgesamt 45 Tsd. Ausländer, darunter 11 Tsd. Personen in der Türkei, an der Sprachprüfung "Start Deutsch 1" teilgenommen. Den erforderlichen Sprachtest bestanden dabei Personen, die einen Sprachkurs im Goethe-Institut belegt hatten, zu 72 % (in der Türkei sogar zu 92 %). Personen ohne diesen Kurs bestanden nur zu 60 % den obligatorischen Test (in der Türkei 64 %). Den Migrationsbericht 2009 sowie weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.bmi.bund.de.
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
Telefon: +49 3018 681-0
Fax: +49 3018 681-2926
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erarbeiteten Migrationsbericht 2009 verabschiedet. Der Bericht, der auf Wunsch des Bundestages jährlich erstellt wird, gibt auf der Grundlage der vorhandenen Daten einen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland und beinhaltet neben den allgemeinen Wanderungsdaten zu Deutschland und einer detaillierten Darstellung der verschiedenen Zuwanderergruppen (z.B. Unionsbürger, Studierende, Arbeitsmigration, Asyl und humanitäre Aufnahme, Familiennachzug) einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Der Bericht enthält außerdem Aussagen zur illegalen Migration und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.
Wichtige Aussagen des Migrationsberichts 2009 sind:
Die Zahl ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland ist weiter leicht zurückgegangen. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ist seit Mitte der 1990er Jahre aber fast unverändert und liegt jetzt bei 8,7 % (2008: 8,8 %). Etwa 35 % der Ausländer in Deutschland sind Unionsbürger (24,2 % aus den alten und 11,2 % aus den neuen EU- Mitgliedstaaten). Die größte Ausländergruppe bildet, trotz eines Rückgangs, nach wie vor die türkischer Staatsangehöriger (24,8 %). Fast zwei Drittel (66 %) der in Deutschland lebenden Ausländer verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Im Jahr 2009 gab es 96 Tsd. Einbürgerungen (2008: 95 Tsd.). Obwohl Einbürgerungen grundsätzlich eine Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft voraussetzen, sieht das Staatsangehörigkeitsrecht auch Ausnahmen vor. So sind im Jahr 2009 bei 53,7 % aller Einbürgerungen die bisherigen Staatsangehörigkeiten beibehalten worden. Im Jahr 2009 ist erneut ein negativer Gesamtwanderungssaldo (-12.800 Personen) festzustellen. Er ist jedoch deutlich geringer als noch im Jahr 2008 (rund -56 Tsd. Personen). Im Jahr 2009 erhielten neu zugezogene Ausländer Aufenthaltstitel hauptsächlich aus familiären Gründen (rund 49 Tsd. Personen) sowie zur Erwerbstätigkeit (rund 26 Tsd. Personen) und zum Studium (etwas mehr als 31 Tsd. Personen). Seit der Neuregelung des Familiennachzugs müssen die Nachzugwilligen ihre Sprachkenntnisse nachweisen, um ein Visum zu erhalten. Im Jahr 2009 haben weltweit insgesamt 45 Tsd. Ausländer, darunter 11 Tsd. Personen in der Türkei, an der Sprachprüfung "Start Deutsch 1" teilgenommen. Den erforderlichen Sprachtest bestanden dabei Personen, die einen Sprachkurs im Goethe-Institut belegt hatten, zu 72 % (in der Türkei sogar zu 92 %). Personen ohne diesen Kurs bestanden nur zu 60 % den obligatorischen Test (in der Türkei 64 %). Den Migrationsbericht 2009 sowie weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.bmi.bund.de.
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Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Weiteres wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem ist der Aufgabenbereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Der Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt.
Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.
Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.
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