Zuschüsse zur Rente sind kein 'Fremdkörper'

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 14.12.2011
Pressemitteilung vom: 14.12.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Erziehungs- oder Pflegezeiten anerkennen Im Renten-Dialog der Bundesregierung stellt die sogenannte Zuschussrente einen Baustein gegen die drohende Altersarmut dar. Kritik an diesem Modell äußerte die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dazu ...

[CDU/CSU-Fraktion - 14.12.2011] Zuschüsse zur Rente sind kein "Fremdkörper"


Erziehungs- oder Pflegezeiten anerkennen

Im Renten-Dialog der Bundesregierung stellt die sogenannte Zuschussrente einen Baustein gegen die drohende Altersarmut dar. Kritik an diesem Modell äußerte die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Menschen, die wegen der Erziehung ihrer Kinder oder der Pflege von Angehörigen zeitweise nicht im Erwerbsleben standen, haben für die Gesellschaft enorm viel geleistet. Daher dürfen sie im Alter nicht in Armut fallen. Genau das aber passiert, wenn ihre reguläre Rente nicht ausreicht. Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass diese Menschen im Alter mehr haben als eine nackte Grundsicherung. Ihre Leistung für die Gesellschaft muss der Staat finanziell anerkennen und unterstützen - und zwar mit staatlichen Zuschüssen auch innerhalb des gesetzlichen Rentensystems.

Eine auskömmliche Alterssicherung ist die ureigenste Aufgabe der Rentenversicherung. Auch die gemeinsamen Anstrengungen gegen Altersarmut gehören zu den originären Aufgaben, denen sich das System Rentenversicherung stellen muss. Deshalb kann und darf keine Rede von "Fremdkörpern im Rentensystem" sein, wenn die Deutsche Rentenversicherung neue Modelle der sozialen Absicherung im Alter erwägt. Eine Verweigerungshaltung stünde konträr zum Selbstverständnis des Rentensystems und seiner Zielsetzungen. Rente bleibt Rente – auch wenn ein Teil des Geldes vom Staat finanziert wird.

Die Deutsche Rentenversicherung ist gut in der Lage, ein Fallmanagement für diese Zusatzrente des Staates durchzuführen. Dies kann die Rentenversicherung genauso erfolgreich umsetzen wie für andere Formen von Rentenansprüchen, bei denen eine besondere Prüfung notwendig ist - zum Beispiel bei der Hinterbliebenenrente."

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