AGB für Freie der Reiff Verlag KG rechtswidrig

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 15.12.2011
Pressemitteilung vom: 15.12.2011 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin

Kurzfassung: Berlin, 15.12.2011 Der Deutsche Journalisten-Verband hat gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen weiteren juristischen Erfolg für die freien Journalisten errungen. Gegen die Reiff Verlag KG, die die Mittelbadische ...

[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 15.12.2011] AGB für Freie der Reiff Verlag KG rechtswidrig


Berlin, 15.12.2011 Der Deutsche Journalisten-Verband hat gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen weiteren juristischen Erfolg für die freien Journalisten errungen. Gegen die Reiff Verlag KG, die die Mittelbadische Presse, u.a. das Offenburger Tageblatt herausgibt, haben die beiden Gewerkschaften beim Landgericht Mannheim gegen die bislang vom Verlag verwandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Freie eine einstweilige Verfügung erwirkt (Az. 7O 442/11).

In den AGB war geregelt, dass jede freie Journalistin und jeder freie Journalist gegen ein pauschales Honorar sämtliche Nutzungsrechte, in bekannter oder unbekannter Nutzungsart, umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt einzuräumen hat. Außerdem sollten diese Rechte vom Verlag an "gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen" übertragen werden können. Auf den Antrag einer einstweiligen Verfügung reagierte der Verlag mit der Ankündigung, er werde "versuchen, bis zur abschließenden Klärung, überall, wo es möglich ist, auf den Einsatz von hauptberuflichen freien Mitarbeitern zu verzichten." Bei Nichtunterzeichnung drohte der Verlag, freie Mitarbeiter nicht weiter zu beschäftigen. Nach dem Richterspruch steht fest, dass das Vorgehen des Verlages in Bezug auf die Nutzungsrechte unzulässig ist und vom Gericht nicht geduldet wird.

"Der Mannheimer Richterspruch stärkt die Rechtsposition der freien Urheber und zeigt, dass sich freie Journalisten nicht alles bieten lassen müssen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Freie Journalisten haben Anspruch auf angemessene Beteiligung an den Erträgen ihrer Arbeit: Das zeigt auch die Entscheidung gegen Reiff", unterstrich der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke.


DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Saskia Brauer

ver.di-Bundesverwaltung:
Cornelia Haß

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ver.di: Tel.:030/69 56 2322

Über Deutscher Journalisten-Verband (DJV):
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.

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