Menschenrechtsbeauftragter fordert Aussetzung der Todesstrafe in Iran

  • Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 15.12.2011
Pressemitteilung vom: 15.12.2011 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin

Kurzfassung: Nach Angaben von amnesty international ist die Zahl von Hinrichtungen in Iran in 2011 gegenüber 2010 signifikant gestiegen. Die meisten Opfer sind iranischen Angaben zufolge mutmaßliche Drogenschmuggler. Dazu erklärte der ...

[Auswärtiges Amt - 15.12.2011] Menschenrechtsbeauftragter fordert Aussetzung der Todesstrafe in Iran


Nach Angaben von amnesty international ist die Zahl von Hinrichtungen in Iran in 2011 gegenüber 2010 signifikant gestiegen. Die meisten Opfer sind iranischen Angaben zufolge mutmaßliche Drogenschmuggler.

Dazu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (15.12.):

Die Hinrichtungswelle in Iran ist erschütternd. Der Iran bleibt der Staat, der gemessen an seiner Bevölkerungszahl die meisten Todesurteile vollstreckt. Auch der berechtigte Kampf gegen Drogenschmuggel kann dies in keinster Weise rechtfertigen.

Besonders erschreckend ist, dass in Iran Menschen hingerichtet werden, die zum Tatzeitpunkt und zum Teil sogar bei der Vollstreckung minderjährig waren. Iran ist aufgerufen, internationale Mindeststandards, zu denen sich das Land selbst verpflichtet hat, auch einzuhalten.

Seit der Niederschlagung der Protestbewegung 2009 wird die Todesstrafe darüber hinaus gezielt gegen Regimekritiker verhängt und vollstreckt. Das ist Terror des Regimes gegen die eigene Bevölkerung, um die Menschen weiter einzuschüchtern.

Ich appelliere an die Verantwortlichen, keine Menschen mehr hinzurichten, die Todesstrafe abzuschaffen und damit einer großen Zahl von Ländern weltweit zu folgen.

Seit Anfang des Jahres wurden in Iran nach offiziellen Angaben mindestens 368 Personen hingerichtet. Schätzungen gehen von weit höheren Hinrichtungszahlen aus. Dies geht deutlich über die Gesamtzahl aller Hinrichtungen in 2010 hinaus (262 Fälle offiziell bestätigt).

Iran hat sich mit der Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet, die Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen vorzusehen und Mindeststandards wie das Verbot besonders grausamer Formen der Hinrichtung und das Verbot des Vollzugs der Todesstrafe an zum Tatzeitpunkt Minderjährigen einzuhalten.


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