Glücksspielstaatsvertrag – Licht und Schatten

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 15.12.2011
Pressemitteilung vom: 15.12.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Unterzeichnung des neuen Glücksspielstaatsvertrages erklären die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf und die zuständige Berichterstatterin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: Das staatliche Glücksspielmonopol ist aus ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 15.12.2011] Glücksspielstaatsvertrag – Licht und Schatten


Zur Unterzeichnung des neuen Glücksspielstaatsvertrages erklären die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf und die zuständige Berichterstatterin Sabine Bätzing-Lichtenthäler:

Das staatliche Glücksspielmonopol ist aus Sicht der SPDBundestagsfraktion der beste Weg, um Glücksspielsucht wirksam zu begrenzen. Wir begrüßen es daher, dass die Länder grundsätzlich an dem Monopol festhalten wollen.

In der konkreten Ausgestaltung gibt es Licht und Schatten. Das Festhalten am Verbot des Online-Glücksspiels ist zu begrüßen, da von diesem eine besonders große Suchtgefahr ausgeht. In diesem Bereich muss es vor allem darum gehen, die Bezahlungswege des bestehenden, illegalen Angebots auszutrocknen. Die vor allem auf Druck der FDP vorgesehene Öffnung des Marktes für Sportwetten ist aus suchtpolitischer Sicht nicht zu begrüßen, weil von Sportwetten eine hohe Suchtgefahr ausgeht.

Sie birgt zudem die Gefahr, dass der Europäische Gerichtshof wegen dieser Regelung das Monopol erneut insgesamt in Frage stellt. Da es sich um eine zeitlich befristete Experimentierklausel handelt, ist aus suchtpolitischer Sicht zu hoffen, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.

Die Kommerzialisierung des Sportwettenmarktes ist auch hinsichtlich der Breitensportfinanzierung sicher keine optimale Lösung. Diese wird zu nicht unerheblichem Teil von der geplanten Zweckabgabe auf Sportwetten abhängen. Durch eine Beibehaltung des Monopols in diesem Bereich hätten Vereine und Verbände mehr Planungssicherheit gehabt.

Sport und Gesellschaft laufen damit Gefahr, beim Glücksspielstaatsvertrag zu den Verlierern zu gehören.

Die Bundesregierung muss nun endlich handeln. Die Novellierung der Spielverordnung ist überfällig. Zu diesem Ergebnis kommt auch der bereits seit einem Jahr vorliegende Evaluierungsbericht der letzten Novelle der Spielverordnung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15557,00.pdf) "Glücksspielsucht bekämpfen" zahlreiche Vorschläge für die Stärkung der Suchtprävention gemacht. Geldspielautomaten müssen wieder stärker Unterhaltungsgeräte werden. Das Spiel an Automaten muss langsamer, die maximalen Gewinne und Verluste müssen reduziert, Suchtanreize abgebaut, Transparenz gestärkt und der Jugendschutz verbessert werden.

Die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes an ein staatliches Glücksspielmonopol können nur erfüllt werden, wenn der Bund in seinem Kompetenzbereich aktiv wird. Ein von der SPD-Bundestagsfraktion gefordertes, kohärentes und konsistentes Gesamtsystem zur Bekämpfung von Spielsucht kann es nur geben, wenn wirksame Maßnahmen im Bereich der Geldspielautomaten erfolgen. Von Geldspielautomaten geht eine besonders starke Suchtgefahr aus. Gleichzeitig ist die Zahl der Spielhallen und Automaten in den letzten Jahren stark gestiegen.

Die Bundesregierung darf nicht länger die Interessen der (finanz-)starken Lobby höher bewerten als ihren Schutzauftrag für die Bevölkerung. Setzt sie ihren verantwortungslosen Kurs fort, dann steht das staatliche Glücksspielmonopol auf dem Spiel und damit der bestmögliche Schutz vor Glücksspielsucht.

Antrag der SPD-Bundestagsfraktion: Glücksspielsucht bekämpfen (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15557,00.pdf)


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