Änderung der Anreizregulierungsverordnung weitet den Flaschenhals bei Investitionen in den Übertragungsnetzausbau
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 15.12.2011
Pressemitteilung vom: 15.12.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Verteilnetze dort ausbauen, wo erneuerbare Energie gewonnen wird Das Bundeskabinett hat eine Änderung zum Zeitverzug in der Anreizregulierungsverordnung beschlossen. Dazu erklärt der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ...
[CDU/CSU-Fraktion - 15.12.2011] Änderung der Anreizregulierungsverordnung weitet den Flaschenhals bei Investitionen in den Übertragungsnetzausbau
Verteilnetze dort ausbauen, wo erneuerbare Energie gewonnen wird
Das Bundeskabinett hat eine Änderung zum Zeitverzug in der Anreizregulierungsverordnung beschlossen. Dazu erklärt der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß:
"Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts wird ein weiteres Investitionshemmnis beim Netzausbau beseitigt. Der Zeitverzug von zwei Jahren bei den Investitionsbudgets ist nicht mehr mit einem beschleunigten Netzausbau vereinbar. Deshalb ist es richtig, dass die Kosten mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Regelung nun unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigt werden können.
Eine beschleunigte Energiewende bedarf eines beschleunigten Übertragungsnetzausbaus. Denn mit einem immer größeren Anteil der erneuerbaren Energien wächst auch die Entfernung zwischen dem Ort des Verbrauchs und der Erzeugung.
Aber die neue Regelung betrifft fast ausschließlich nur die Übertragungsnetze. Doch dort, wo es viel Zubau an erneuerbaren Energien gibt, müssen die Verteilnetze auch ausgebaut und aufgerüstet werden. Deshalb sollten in der Anreizregulierungsverordnung im kommenden Jahr bedarfsgerecht neue Investitionsanreize für den Verteilnetzausbau geschaffen werden."
Hintergrund:
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2011 eine Novelle der Anreizregulierung verabschiedet. Damit erfolgt die Beseitigung des Zeitverzugs bei der Erlöswirksamkeit von Kosten aus Investitionsbudgets (§ 23 ARegV). Kosten aus Investitionsmaßnahmen werden zukünftig unmittelbar im Jahr ihrer Entstehung in der Erlösobergrenze des jeweiligen Netzbetreibers abgebildet. Der Bundesrat muss der Änderung zustimmen.
Weitere Informationen zur Arbeit und den Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion finden Sie unter http://www.cducsu.de
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
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Verteilnetze dort ausbauen, wo erneuerbare Energie gewonnen wird
Das Bundeskabinett hat eine Änderung zum Zeitverzug in der Anreizregulierungsverordnung beschlossen. Dazu erklärt der Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß:
"Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts wird ein weiteres Investitionshemmnis beim Netzausbau beseitigt. Der Zeitverzug von zwei Jahren bei den Investitionsbudgets ist nicht mehr mit einem beschleunigten Netzausbau vereinbar. Deshalb ist es richtig, dass die Kosten mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Regelung nun unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigt werden können.
Eine beschleunigte Energiewende bedarf eines beschleunigten Übertragungsnetzausbaus. Denn mit einem immer größeren Anteil der erneuerbaren Energien wächst auch die Entfernung zwischen dem Ort des Verbrauchs und der Erzeugung.
Aber die neue Regelung betrifft fast ausschließlich nur die Übertragungsnetze. Doch dort, wo es viel Zubau an erneuerbaren Energien gibt, müssen die Verteilnetze auch ausgebaut und aufgerüstet werden. Deshalb sollten in der Anreizregulierungsverordnung im kommenden Jahr bedarfsgerecht neue Investitionsanreize für den Verteilnetzausbau geschaffen werden."
Hintergrund:
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2011 eine Novelle der Anreizregulierung verabschiedet. Damit erfolgt die Beseitigung des Zeitverzugs bei der Erlöswirksamkeit von Kosten aus Investitionsbudgets (§ 23 ARegV). Kosten aus Investitionsmaßnahmen werden zukünftig unmittelbar im Jahr ihrer Entstehung in der Erlösobergrenze des jeweiligen Netzbetreibers abgebildet. Der Bundesrat muss der Änderung zustimmen.
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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