Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Helmut Steinberger
- Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 16.12.2011
Pressemitteilung vom: 16.12.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe
Kurzfassung: feiert seinen 80. Geburtstag Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Helmut Steinberger vollendet am 18. Dezember 2011 sein 80. Lebensjahr. Helmut Steinberger gehörte vom 7. November 1975 bis zum 16. November 1987 dem ...
[Bundesverfassungsgericht - 16.12.2011] Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Helmut Steinberger
feiert seinen 80. Geburtstag Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Helmut Steinberger vollendet am 18. Dezember 2011 sein 80. Lebensjahr. Helmut Steinberger gehörte vom 7. November 1975 bis zum 16. November 1987 dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats an. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Europarecht, das Völkerrecht und das Ausländerrecht.
Helmut Steinberger war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Promotion an der Universität Heidelberg im Jahre 1963 zunächst als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg tätig. Über viele Jahre war er einer der drei Direktoren dieses Instituts. Nach mehreren Studien- und Forschungsaufenthalten in Washington D.C. folgte im Jahr 1971 die Habilitation. Anschließend wurde Helmut Steinberger auf den Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Universität Mannheim berufen, wo er von 1974 bis 1975 das Amt des Dekans der Juristischen Fakultät bekleidete.
Zudem war er von 1973 bis 1975 Mitglied des völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes.
Nach seiner Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts wurde Helmut Steinberger Ordinarius für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Heidelberg. Im Juni 2001 wurde er zum Vizepräsidenten des Schiedsgerichtshofs der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Genf gewählt.
In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste wurde Helmut Steinberger im November 1987 das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Prof. Dr. Steinberger lebt heute in Leimen bei Heidelberg.
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
feiert seinen 80. Geburtstag Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Helmut Steinberger vollendet am 18. Dezember 2011 sein 80. Lebensjahr. Helmut Steinberger gehörte vom 7. November 1975 bis zum 16. November 1987 dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats an. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Europarecht, das Völkerrecht und das Ausländerrecht.
Helmut Steinberger war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Promotion an der Universität Heidelberg im Jahre 1963 zunächst als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg tätig. Über viele Jahre war er einer der drei Direktoren dieses Instituts. Nach mehreren Studien- und Forschungsaufenthalten in Washington D.C. folgte im Jahr 1971 die Habilitation. Anschließend wurde Helmut Steinberger auf den Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Universität Mannheim berufen, wo er von 1974 bis 1975 das Amt des Dekans der Juristischen Fakultät bekleidete.
Zudem war er von 1973 bis 1975 Mitglied des völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes.
Nach seiner Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts wurde Helmut Steinberger Ordinarius für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Heidelberg. Im Juni 2001 wurde er zum Vizepräsidenten des Schiedsgerichtshofs der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Genf gewählt.
In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste wurde Helmut Steinberger im November 1987 das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
Firmenkontakt:
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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