Wechselkennzeichen kann kommen
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 16.12.2011
Pressemitteilung vom: 16.12.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat hat heute der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt und damit grünes Licht für das neue Wechselkennzeichen gegeben. Die Verordnung ermöglicht es, künftig zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen ...
[Bundesrat - 16.12.2011] Wechselkennzeichen kann kommen
Der Bundesrat hat heute der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt und damit grünes Licht für das neue Wechselkennzeichen gegeben. Die Verordnung ermöglicht es, künftig zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zuzulassen. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und die Halter Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwenden können. Das Wechselkennzeichen darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Die Bundesregierung geht von Zulassungskosten von rund 65 Euro aus, wenn ein Halter für zwei Fahrzeuge aus dem vorhandenen Bestand Wechselkennzeichen beantragt.
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Der Bundesrat hat heute der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt und damit grünes Licht für das neue Wechselkennzeichen gegeben. Die Verordnung ermöglicht es, künftig zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zuzulassen. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und die Halter Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwenden können. Das Wechselkennzeichen darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Die Bundesregierung geht von Zulassungskosten von rund 65 Euro aus, wenn ein Halter für zwei Fahrzeuge aus dem vorhandenen Bestand Wechselkennzeichen beantragt.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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