Bundesrat stimmt Kinderschutzgesetz zu
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 16.12.2011
Pressemitteilung vom: 16.12.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Die Länder haben heute dem neuen Bundeskinderschutzgesetz zugestimmt. Es kann damit wie vorgesehen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Das Gesetz stärkt den präventiven und intervenierenden Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es war im ...
[Bundesrat - 16.12.2011] Bundesrat stimmt Kinderschutzgesetz zu
Die Länder haben heute dem neuen Bundeskinderschutzgesetz zugestimmt. Es kann damit wie vorgesehen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Das Gesetz stärkt den präventiven und intervenierenden Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verändert worden: Zukünftig übernimmt der Bund dauerhaft einen Großteil der Mehrbelastungen, die den Ländern und Kommunen durch die Umsetzung des Gesetzes entstehen. Damit kommt er einer Forderung des Bundesrates nach, der sich gegen die ursprünglich vorgesehene Befristung der finanziellen Förderung ausgesprochen und einen Ausgleich für die Länderhaushalte verlangt hatte.
Damit stehen für die Unterstützung junger Familien in schwierigen Lebenslagen - unter anderem durch die Bundesinitiative Familienhebammen und das Netzwerk Frühe Hilfen - in den kommenden beiden Jahren 30 bzw. 45 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2014 dauerhaft 51 Millionen. Hierdurch sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden.
Das geänderte Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Die Länder haben heute dem neuen Bundeskinderschutzgesetz zugestimmt. Es kann damit wie vorgesehen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Das Gesetz stärkt den präventiven und intervenierenden Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verändert worden: Zukünftig übernimmt der Bund dauerhaft einen Großteil der Mehrbelastungen, die den Ländern und Kommunen durch die Umsetzung des Gesetzes entstehen. Damit kommt er einer Forderung des Bundesrates nach, der sich gegen die ursprünglich vorgesehene Befristung der finanziellen Förderung ausgesprochen und einen Ausgleich für die Länderhaushalte verlangt hatte.
Damit stehen für die Unterstützung junger Familien in schwierigen Lebenslagen - unter anderem durch die Bundesinitiative Familienhebammen und das Netzwerk Frühe Hilfen - in den kommenden beiden Jahren 30 bzw. 45 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2014 dauerhaft 51 Millionen. Hierdurch sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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