Schuldenbremse: GRÜNE weisen Kritik der Linksfraktion in der Sache zurück

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 19.01.2011
Pressemitteilung vom: 19.01.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist die Kritik der Linksfraktion an der Vorbereitung der Volksabstimmung zur Schuldenbremse zurück. Die Linksfraktion hatte heute angekündigt, vor dem Staatsgerichtshof zu klagen. ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 19.01.2011] Schuldenbremse: GRÜNE weisen Kritik der Linksfraktion in der Sache zurück


Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist die Kritik der Linksfraktion an der Vorbereitung der Volksabstimmung zur Schuldenbremse zurück. Die Linksfraktion hatte heute angekündigt, vor dem Staatsgerichtshof zu klagen. "Selbstverständlich ist es das Recht, der Linksfraktion vor dem Staatsgerichtshof zu klagen", erklärt die finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sigrid Erfurth: "In der Sache weisen wir allerdings ihre Kritik erneut zurück. Nach dem Gesetz über Volksabstimmungen hat der Landtag einen verständlichen Begleittext beschlossen, der den Wählerinnen und Wählern den vorgeschlagenen Verfassungstext erläutert. Der Landtag hat somit seine Informationspflicht gegenüber den Wählerinnen und Wählern erfüllt. Auf dieser Informationsbasis können sich alle Parteien und Interessengruppen an der politischen Diskussion über die Schuldenbreme beteiligen."

Die Linksfraktion wolle den Eindruck erwecken, durch die Volksabstimmung am 27. März werde die Schuldenbremse eingeführt. "Dabei ist die Schuldenbremse bereits geltendes Recht. Es ist bereits im Grundgesetz verankert, dass die Vorgabe des ausgeglichenen Haushalts für den Bund ab 2016 und für alle Bundesländer ab 2020 einzuhalten ist. Hessen nutzt mit der für die Volksabstimmung vorgeschlagenen Verfassungsänderung den Regelungsspielraum des Grundgesetzes. Im vorgelegten Verfassungstext sind die hessischen Ausnahmeregelungen vom Schuldenverbot enthalten – für konjunkturelle Krisen, Naturkatastrophen und andere außergewöhnliche Notfälle. Durch die Verhandlungen mit den Regierungsparteien ist es uns weiter gelungen, einen Schutzwall für die Kommunen zu errichten und die Verantwortung des Landtags festzuschreiben, für ausreichende Staatseinnahmen zu sorgen", zählt Sigrid Erfurth auf.

"Wir können künftigen Generationen nicht Jahr für Jahr höhere Schuldenberge aufladen. DIE GRÜNEN stehen deshalb zu dem Ziel, durch Einsparungen, Effizienzsteigerungen und Einnahmeverbesserungen zu ausgeglichenen Haushalten zu gelangen."


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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