Trotz Leiharbeitsmindestlohn darf sich die Bundesregierung nicht ihrer Verantwortung entziehen

  • Pressemitteilung der Firma DIE LINKE, 20.12.2011
Pressemitteilung vom: 20.12.2011 von der Firma DIE LINKE aus Berlin

Kurzfassung: "Es ist gut, dass für gut 900.000 Leiharbeitsbeschäftigte Anfang 2012 endlich ein Mindestlohn gilt. Wer aber das billige Geschäft mit Leiharbeit beenden will, muss für den Grundsatz Equal-Pay ab dem ersten Arbeitsag sorgen", erklärt der ...

[DIE LINKE - 20.12.2011] Trotz Leiharbeitsmindestlohn darf sich die Bundesregierung nicht ihrer Verantwortung entziehen


"Es ist gut, dass für gut 900.000 Leiharbeitsbeschäftigte Anfang 2012 endlich ein Mindestlohn gilt. Wer aber das billige Geschäft mit Leiharbeit beenden will, muss für den Grundsatz Equal-Pay ab dem ersten Arbeitsag sorgen", erklärt der Parteivorsitzende der Linken, Klaus Ernst, zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche. Ernst weiter:

Leiharbeit ist und bleibt Motor für einen Risikoarbeitsmarkt. Die Bundesregierung darf sich jetzt nicht ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche entziehen. Trotz Mindestlohn werden auch weiterhin viele Leiharbeitsbeschäftigte im Niedriglohnsektor gefangen bleiben.
Neben Equal-Pay ab dem ersten Tag in der Leiharbeitsbranche fordert DIE LINKE deshalb einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro in der Stunde. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Menschen ohne staatliche Hilfen von ihrer Arbeit leben können. Löhne, die nicht existenzsichernd sind, sind sittenwidrig und gehören deshalb verboten.


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