Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des ehemaligen Herstellungsleiters beim Kinderkanal KI.KA
- Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 21.12.2011
Pressemitteilung vom: 21.12.2011 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe
Kurzfassung: Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des ehemaligen Herstellungsleiters bei dem Kinderkanal (KI.KA), einem Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF unter der Federführung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), als unbegründet ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 21.12.2011] Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des ehemaligen Herstellungsleiters beim Kinderkanal KI.KA
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des ehemaligen Herstellungsleiters bei dem Kinderkanal (KI.KA), einem Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF unter der Federführung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), als unbegründet verworfen. Dieser hatte sich gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Erfurt gewandt, welches ihn am 05. Juli 2011 wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue in 48 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt hatte.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der heute 44-jährige Angeklagte seit dem Jahr 1996 als angestellter Herstellungsleiter beim Kinderkanal tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte u.a. die betriebswirtschaftliche Betreuung sämtlicher Programmproduktionen und sonstiger Betriebsvorgänge. Daneben war er berechtigt, in festgelegtem Umfang Aufträge an externe Produktionsdienstleister zu vergeben und Rechnungen anzuweisen; eine wirksame interne Überprüfung seiner Tätigkeit fand diesbezüglich praktisch nicht statt. Dies nutzte der Angeklagte im Zusammenwirken mit dem Geschäftsführer eines freien Produktionsunternehmens dazu aus, den MDR in einer Vielzahl von Fällen mittels von ihm an das Unternehmen erteilter fingierter Aufträge und entsprechender Scheinrechnungen zur Auszahlung von Beträgen im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich zu veranlassen, obwohl die abgerechneten Leistungen, wie der Angeklagte wusste, zu keinem Zeitpunkt erbracht worden waren. Im abgeurteilten Tatzeitraum, Oktober 2005 bis Oktober 2010, erzielte das Produktionsunternehmen auf diese Weise unberechtigte Einnahmen von insgesamt 4.622.836,04 EUR. Der Angeklagte nahm nach Begleichung der Scheinrechnungen durch den MDR einen Anteil von mindestens 40% der jeweiligen Rechnungssumme entgegen, den ihm der Geschäftsführer des Produktionsunternehmens in bar zukommen ließ. Das Geld verwendete der Angeklagte zu einem geringen Teil für seinen laufenden Lebensunterhalt. Den größten Teil setzte der an pathologischer Spielsucht leidende Angeklagte jedoch an Geldspielautomaten um.
Das Urteil des Landgerichts Erfurt ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 13. Dezember 2011 – 2 StR 521/11
Landgericht Erfurt – Urteil vom 05. Juli 2011 – 391 Js 33026/10 – 7 KLs
Karlsruhe, den 21. Dezember 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des ehemaligen Herstellungsleiters bei dem Kinderkanal (KI.KA), einem Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF unter der Federführung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), als unbegründet verworfen. Dieser hatte sich gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Erfurt gewandt, welches ihn am 05. Juli 2011 wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue in 48 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt hatte.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der heute 44-jährige Angeklagte seit dem Jahr 1996 als angestellter Herstellungsleiter beim Kinderkanal tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte u.a. die betriebswirtschaftliche Betreuung sämtlicher Programmproduktionen und sonstiger Betriebsvorgänge. Daneben war er berechtigt, in festgelegtem Umfang Aufträge an externe Produktionsdienstleister zu vergeben und Rechnungen anzuweisen; eine wirksame interne Überprüfung seiner Tätigkeit fand diesbezüglich praktisch nicht statt. Dies nutzte der Angeklagte im Zusammenwirken mit dem Geschäftsführer eines freien Produktionsunternehmens dazu aus, den MDR in einer Vielzahl von Fällen mittels von ihm an das Unternehmen erteilter fingierter Aufträge und entsprechender Scheinrechnungen zur Auszahlung von Beträgen im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich zu veranlassen, obwohl die abgerechneten Leistungen, wie der Angeklagte wusste, zu keinem Zeitpunkt erbracht worden waren. Im abgeurteilten Tatzeitraum, Oktober 2005 bis Oktober 2010, erzielte das Produktionsunternehmen auf diese Weise unberechtigte Einnahmen von insgesamt 4.622.836,04 EUR. Der Angeklagte nahm nach Begleichung der Scheinrechnungen durch den MDR einen Anteil von mindestens 40% der jeweiligen Rechnungssumme entgegen, den ihm der Geschäftsführer des Produktionsunternehmens in bar zukommen ließ. Das Geld verwendete der Angeklagte zu einem geringen Teil für seinen laufenden Lebensunterhalt. Den größten Teil setzte der an pathologischer Spielsucht leidende Angeklagte jedoch an Geldspielautomaten um.
Das Urteil des Landgerichts Erfurt ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 13. Dezember 2011 – 2 StR 521/11
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Über Bundesgerichtshof (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Firmenkontakt:
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Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
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