Praktikanntinnen und Praktikanten in den Ministerien der Landesregierung werden einheitlich bezahlt
- Pressemitteilung der Firma Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 21.12.2011
Pressemitteilung vom: 21.12.2011 von der Firma Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf
Kurzfassung: Mit einem Beschluss des Kabinetts sorgt die Landesregierung für eine einheitliche Bezahlung der Praktikantinnen und Praktikanten in den Landesministerien. Bislang wurden sie zu unterschiedlichen Bedingungen beschäftigt. In Zukunft wird jede ...
[Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 21.12.2011] Praktikanntinnen und Praktikanten in den Ministerien der Landesregierung werden einheitlich bezahlt
Mit einem Beschluss des Kabinetts sorgt die Landesregierung für eine einheitliche Bezahlung der Praktikantinnen und Praktikanten in den Landesministerien. Bislang wurden sie zu unterschiedlichen Bedingungen beschäftigt. In Zukunft wird jede Praktikantin und jeder Praktikant eine monatliche Aufwandentschädigung von 80 Euro erhalten. Von dieser Regelung profitieren Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten, die ein Praktikum ableisten, das Bestandteil einer Schul- oder Hochschulausbildung ist.
Die Gruppe von Praktikantinnen und Praktikanten, die bereits jetzt einen Anspruch auf Vergütung durch einen Tarifvertrag oder das Berufsbildungsgesetz haben, werden von dem Beschluss nicht erfasst, da die Bezahlung bereits geregelt ist.
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf
Pressesprecherin:
Ingrid Herden
Telefon: 0211 / 4972 - 5004 oder 5904
Pressereferent:
Daniel Moritz
Telefon 0211 / 4972 - 2399
Allgemeine Kontaktdaten der Pressestelle:
Fax: 0211 / 4972 - 2300
E-Mail: presse@fm.nrw.de
Mit einem Beschluss des Kabinetts sorgt die Landesregierung für eine einheitliche Bezahlung der Praktikantinnen und Praktikanten in den Landesministerien. Bislang wurden sie zu unterschiedlichen Bedingungen beschäftigt. In Zukunft wird jede Praktikantin und jeder Praktikant eine monatliche Aufwandentschädigung von 80 Euro erhalten. Von dieser Regelung profitieren Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten, die ein Praktikum ableisten, das Bestandteil einer Schul- oder Hochschulausbildung ist.
Die Gruppe von Praktikantinnen und Praktikanten, die bereits jetzt einen Anspruch auf Vergütung durch einen Tarifvertrag oder das Berufsbildungsgesetz haben, werden von dem Beschluss nicht erfasst, da die Bezahlung bereits geregelt ist.
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