Verurteilung wegen Angriffs in Nürnberger U-Bahn rechtskräftig

  • Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 21.12.2011
Pressemitteilung vom: 21.12.2011 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe

Kurzfassung: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu der Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und dem Nebenkläger dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen. Nach den ...

[Bundesgerichtshof (BGH) - 21.12.2011] Verurteilung wegen Angriffs in Nürnberger U-Bahn rechtskräftig


Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu der Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und dem Nebenkläger dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen. Nach den Urteilsfeststellungen befanden sich die Beteiligten, die extrem unterschiedlicher politischer Auffassung sind, am 28. April 2010 in der Nürnberger U-Bahn. Der Geschädigte äußerte sich abfällig über eine Bauchtasche der Marke "Thor Steinar", die eine Begleiterin des Angeklagten trug. Der Angeklagte versetzte daraufhin dem Geschädigten einen Fußtritt zunächst gegen den Solarplexus und – als der Geschädigte bereits am Boden lag – gegen sein Gesicht. Beide verließen sodann die U-Bahn in unterschiedlichen Richtungen. Am Bahnsteig erlitt der Geschädigte, was der Angeklagte nicht mehr wahrnahm, infolge des Angriffs einen Herzstillstand und brach zusammen. Er konnte nach etwa einer Stunde wiederbelebt werden. Nach den Feststellungen des Landgerichts ist der Geschädigte nur knapp dem Tode entgangen.

Die Staatsanwaltschaft und der als Nebenkläger zugelassene Geschädigte haben gegen das Urteil Revision eingelegt mit dem Ziel, eine Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu erreichen. Der Bundesgerichtshof hat diese Revisionen als unbegründet verworfen. Nach den rechtlich nicht zu beanstandenden Feststellungen zum Geschehensablauf hat das Landgericht den Angeklagten im Ergebnis zutreffend wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und nicht wegen versuchten Totschlags verurteilt. Als der Angeklagte seinen Angriff nicht fortsetzte, sondern zeitgleich mit dem Geschädigten die U-Bahn verließ und sich sodann entfernte, wusste er nicht, dass er den Geschädigten bereits in extreme Lebensgefahr gebracht hatte. Deshalb scheitert eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts – selbst wenn der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben sollte – jedenfalls an einem strafbefreienden Rücktritt (§ 24 StGB) Der Angeklagte hat seine auf Urteilsaufhebung gerichtete Revision zurückgenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 21. Dezember 2011 – 1 StR 400/11

Landgericht Nürnberg-Fürth – Urteil vom 1. März 2011 – 5 Ks 403 Js 41045/2010

Karlsruhe, den 21. Dezember 201


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Über Bundesgerichtshof (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.

Firmenkontakt:
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Die Pressemeldung "Verurteilung wegen Angriffs in Nürnberger U-Bahn rechtskräftig" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Verurteilung wegen Angriffs in Nürnberger U-Bahn rechtskräftig" ist Bundesgerichtshof (BGH).