EU genehmigt Änderungen im NRW-Programm Ländlicher Raum – Remmel: "Stärkere Anreize für umweltfreundliche und tiergerechte Landwirtschaft

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW), 22.12.2011
Pressemitteilung vom: 22.12.2011 von der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Die EU-Kommission hat den Änderungsantrag zur umweltgerechteren Ausrichtung des NRW-Programms Ländlicher Raum genehmigt. "Wir schaffen so stärkere Anreize, um mehr Landwirte für eine besonders umweltfreundliche Landbewirtschaftung und zur ...

[Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) - 22.12.2011] EU genehmigt Änderungen im NRW-Programm Ländlicher Raum – Remmel: "Stärkere Anreize für umweltfreundliche und tiergerechte Landwirtschaft"


Die EU-Kommission hat den Änderungsantrag zur umweltgerechteren Ausrichtung des NRW-Programms Ländlicher Raum genehmigt. "Wir schaffen so stärkere Anreize, um mehr Landwirte für eine besonders umweltfreundliche Landbewirtschaftung und zur Erzeugung von ökologischen Produkten zu gewinnen", sagt Landwirtschaftsminister Johannes Remmel. "Wir benötigen diese Anreize, um Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit in der gesamten Landwirtschaft voranzubringen."

Nach der nun vorliegenden Genehmigung aus Brüssel können die neuen Förderschwerpunkte im NRW-Programm, die eine umwelt- und tiergerechte Modernisierung der Landwirtschaft zum Ziel haben, jetzt ohne den bisherigen Vorbehalt der Programmgenehmigung umgesetzt werden. Die Änderungen schaffen stärkere Anreize, um mehr Landwirte für eine besonders umweltfreundliche Landbewirtschaftung, für besonders tiergerechte Haltungsverfahren und zur Erzeugung von ökologischen Produkten zu gewinnen. Bei den Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen wird das Förderangebot erweitert und attraktiver gestaltet. Die einzelbetriebliche Agrarinvestitionsförderung wird neu ausgerichtet, indem insbesondere die Förderung tiergerechter Haltungsverfahren und die Flächenbindung der Tierhaltung gestärkt werden.


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