Rettungsgasse rettet Leben: Mit Blaulicht durch die Mitte
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 22.12.2011
Pressemitteilung vom: 22.12.2011 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: ADAC: Freie Fahrt für Einsatzkräfte gewährleisten Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die sogenannte Rettungsgasse frei zu machen. Daran erinnert jetzt der ADAC. Dabei- so heißt es in der entsprechenden ...
[ADAC - 22.12.2011] Rettungsgasse rettet Leben: Mit Blaulicht durch die Mitte
ADAC: Freie Fahrt für Einsatzkräfte gewährleisten
Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die sogenannte Rettungsgasse frei zu machen. Daran erinnert jetzt der ADAC.
Dabei- so heißt es in der entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung- ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu bilden. In der Regel ist das dann der mittlere Fahrstreifen. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf: Jede Minute, die die Rettungskräfte schneller am Unglücksort ankommen, erhöht die Überlebenschancen von Unfallopfern um zehn Prozent.
Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in Österreich, der Schweiz, Slowenien und Tschechien.
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Hansastraße 19
80686 München
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Fax (0 89) 76 76-28 01
presse@adac.de
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ADAC: Freie Fahrt für Einsatzkräfte gewährleisten
Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die sogenannte Rettungsgasse frei zu machen. Daran erinnert jetzt der ADAC.
Dabei- so heißt es in der entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung- ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu bilden. In der Regel ist das dann der mittlere Fahrstreifen. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf: Jede Minute, die die Rettungskräfte schneller am Unglücksort ankommen, erhöht die Überlebenschancen von Unfallopfern um zehn Prozent.
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Über ADAC:
1903 in Stuttgart gegründet, ist der ADAC kontinuierlich zum größten europäischen Automobil-Club herangewachsen. Über 14 Millionen Mitglieder sprechen für sich. Wir helfen, wir informieren und wir vertreten engagiert die Interessen der Autofahrer. Gleichzeitig mit den wachsenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, hat der ADAC immer darauf geachtet, die innere Struktur effizient zu gestalten und weiter zu entwicklen. Mit 14 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte Automobilclub der Welt, nach AAA, America Automobile Association, 30 Millionen Mitglieder
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