vdek-Mitgliederversammlung: Patientenrechte konsequent ausbauen und umsetzen
- Pressemitteilung der Firma Verband der Ersatzkassen (VDEK), 22.12.2011
Pressemitteilung vom: 22.12.2011 von der Firma Verband der Ersatzkassen (VDEK) aus Berlin
Kurzfassung: Positionspapier zu Patientenrechten einstimmig verabschiedet Die Ersatzkassengemeinschaft fordert, dass Patientenrechte konsequent auszubauen und umzusetzen sind. Auf der heutigen Sitzung der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. ...
[Verband der Ersatzkassen (VDEK) - 22.12.2011] vdek-Mitgliederversammlung: Patientenrechte konsequent ausbauen und umsetzen
Positionspapier zu Patientenrechten einstimmig verabschiedet
Die Ersatzkassengemeinschaft fordert, dass Patientenrechte konsequent auszubauen und umzusetzen sind. Auf der heutigen Sitzung der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) verabschiedeten die ehrenamtlichen Selbstverwalter der Ersatzkassen einstimmig ein Positionspapier zu Patientenrechten. Der Vorsitzende des vdek, Christian Zahn, erklärte: "Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, im kommenden Jahr ein Patientenrechtegesetz aufzulegen." Wichtig dabei ist aus Sicht der Ersatzkassen, dass es gelingt, die in verschiedenen Gesetzen, Richtlinien, Verträgen und Berufsordnungen beschriebenen Rechte und Pflichten sinnvoll und übersichtlich zu bündeln. "Für die Patienten ist die derzeitige Rechtslage hochgradig intransparent, da ihre Rechte bislang weder abschließend noch zentral geregelt sind. Eine Kodifizierung über die Verankerung des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch könnte Transparenz über das Rechte- und Pflichtengefüge herstellen, zur Rechtssicherheit beitragen und die Wahrnehmung von zustehenden Rechten fördern", betonte Zahn.
Stärkung der Patientenrechte bedeutet auch, den Patientenschutz auszubauen. Wirksamster Patientenschutz ist dabei eine hohe Versorgungsqualität. Dazu gehört die Sicherung einer fachgerechten Behandlung auf hohem Niveau. Alter, Geschlecht, Herkunft, sozialer Status, ökonomische Situation, Weltanschauung oder sexuelle Identität dürfen dabei keine Rolle spielen. Vielmehr gilt es, Schnittstellenprobleme in Versorgung und Versicherung konsequent zu beseitigen. "Die zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor, aber auch zwischen Rehabilitation und Pflege bestehenden Schnittstellenprobleme müssen beseitigt werden", so Zahn. Erste gute Ansätze würden mit dem kürzlich verabschiedeten GKV-Versorgungsstrukturgesetz sichtbar, mit dem insbesondere das Entlassmanagement der Krankenhäuser verbessert werden soll.
Darüber hinaus müssen Patienten vor nicht-evidenzbasierten Leistungen, deren Nutzen nicht wissenschaftlich erwiesen ist, geschützt werden. Solche Leistungen werden heute in zunehmendem Umfang in Arztpraxen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) verkauft. Die Politik sollte auf eine strikte Begrenzung des Angebots von IGeL-Leistungen hinwirken. "Neben einer umfassenden Aufklärung brauchen die Patienten auch eine hinreichende Bedenkzeit, bevor sie auf solche Angebote eingehen", ergänzte Zahn.
Auch der Ausbau und die Finanzierung der Selbsthilfe stärken die Patienten. Die Ersatzkassen bekennen sich klar zur Selbsthilfe und förderten 2011 Selbsthilfegruppen mit 14 Millionen Euro, insgesamt wurden 40 Millionen Euro innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereitgestellt. Die Unterstützung der Selbsthilfegruppen kann jedoch nicht alleinige Aufgabe der GKV sein. Vielmehr ist dies eine Gemeinschaftsaufgabe. "Die Politik muss den Gemeinschaftscharakter der Selbsthilfe auch rechtlich fassen und die anderen Sozialleistungsträger, die private Krankenversicherung und die öffentliche Hand verpflichten, die Selbsthilfe in einem angemessenen Rahmen zu fördern und die Förderung transparenter zu machen", appellierte Zahn.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 24 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
BARMER GEK Techniker Krankenkasse Deutsche Angestellten-Krankenkasse KKH-Allianz HEK – Hanseatische Krankenkasse hkk Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
Presse: Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V.
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
Positionspapier zu Patientenrechten einstimmig verabschiedet
Die Ersatzkassengemeinschaft fordert, dass Patientenrechte konsequent auszubauen und umzusetzen sind. Auf der heutigen Sitzung der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) verabschiedeten die ehrenamtlichen Selbstverwalter der Ersatzkassen einstimmig ein Positionspapier zu Patientenrechten. Der Vorsitzende des vdek, Christian Zahn, erklärte: "Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, im kommenden Jahr ein Patientenrechtegesetz aufzulegen." Wichtig dabei ist aus Sicht der Ersatzkassen, dass es gelingt, die in verschiedenen Gesetzen, Richtlinien, Verträgen und Berufsordnungen beschriebenen Rechte und Pflichten sinnvoll und übersichtlich zu bündeln. "Für die Patienten ist die derzeitige Rechtslage hochgradig intransparent, da ihre Rechte bislang weder abschließend noch zentral geregelt sind. Eine Kodifizierung über die Verankerung des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch könnte Transparenz über das Rechte- und Pflichtengefüge herstellen, zur Rechtssicherheit beitragen und die Wahrnehmung von zustehenden Rechten fördern", betonte Zahn.
Stärkung der Patientenrechte bedeutet auch, den Patientenschutz auszubauen. Wirksamster Patientenschutz ist dabei eine hohe Versorgungsqualität. Dazu gehört die Sicherung einer fachgerechten Behandlung auf hohem Niveau. Alter, Geschlecht, Herkunft, sozialer Status, ökonomische Situation, Weltanschauung oder sexuelle Identität dürfen dabei keine Rolle spielen. Vielmehr gilt es, Schnittstellenprobleme in Versorgung und Versicherung konsequent zu beseitigen. "Die zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor, aber auch zwischen Rehabilitation und Pflege bestehenden Schnittstellenprobleme müssen beseitigt werden", so Zahn. Erste gute Ansätze würden mit dem kürzlich verabschiedeten GKV-Versorgungsstrukturgesetz sichtbar, mit dem insbesondere das Entlassmanagement der Krankenhäuser verbessert werden soll.
Darüber hinaus müssen Patienten vor nicht-evidenzbasierten Leistungen, deren Nutzen nicht wissenschaftlich erwiesen ist, geschützt werden. Solche Leistungen werden heute in zunehmendem Umfang in Arztpraxen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) verkauft. Die Politik sollte auf eine strikte Begrenzung des Angebots von IGeL-Leistungen hinwirken. "Neben einer umfassenden Aufklärung brauchen die Patienten auch eine hinreichende Bedenkzeit, bevor sie auf solche Angebote eingehen", ergänzte Zahn.
Auch der Ausbau und die Finanzierung der Selbsthilfe stärken die Patienten. Die Ersatzkassen bekennen sich klar zur Selbsthilfe und förderten 2011 Selbsthilfegruppen mit 14 Millionen Euro, insgesamt wurden 40 Millionen Euro innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereitgestellt. Die Unterstützung der Selbsthilfegruppen kann jedoch nicht alleinige Aufgabe der GKV sein. Vielmehr ist dies eine Gemeinschaftsaufgabe. "Die Politik muss den Gemeinschaftscharakter der Selbsthilfe auch rechtlich fassen und die anderen Sozialleistungsträger, die private Krankenversicherung und die öffentliche Hand verpflichten, die Selbsthilfe in einem angemessenen Rahmen zu fördern und die Förderung transparenter zu machen", appellierte Zahn.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 24 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
BARMER GEK Techniker Krankenkasse Deutsche Angestellten-Krankenkasse KKH-Allianz HEK – Hanseatische Krankenkasse hkk Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
Presse: Michaela Gottfried
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