Revision der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 22.12.2011
Pressemitteilung vom: 22.12.2011 von der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus Berlin

Kurzfassung: Einigung in Brüssel erzielt Nach langen Verhandlungen konnte gestern im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine Einigung zur Revision der sog. WEEE-Richtlinie (WEEE =aste Electrical and Electronic Equipment) erzielt werden. Bei ...

[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 22.12.2011] Revision der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte


Einigung in Brüssel erzielt

Nach langen Verhandlungen konnte gestern im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine Einigung zur Revision der sog. WEEE-Richtlinie (WEEE =aste Electrical and Electronic Equipment) erzielt werden. Bei zwei Enthaltungen stimmte die Mehrheit der Botschafter der Mitgliedstaaten einem mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromisstext zu. Das Europäische Parlament wurde noch am gleichen Tag über das Abstimmungsergebnis informiert. Damit ist nunmehr der Weg für eine Einigung in zweiter Lesung offen. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich am 18. Januar 2012 über den Kompromisstext abstimmen.

Die Neufassung soll vor allem die Sammelmengen und das Recycling von Elektroaltgeräten steigern sowie den illegalen Export eindämmen. Zudem wird es für Hersteller und Importeure zu deutlichen Vereinfachungen bei der europaweiten Registrierung vor einem Inverkehrbringen von Elektrogeräten kommen. Daneben werden zukünftig alle Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen. Um illegale Verbringungen von Elektroaltgeräten besser bekämpfen zu können, werden Mindestanforderungen für die Verbringung festgelegt, die Kriterien für die Abgrenzung von gebrauchten Geräten und Abfallgeräten beinhalten. Durch eine Beweislastumkehr hat künftig der Exporteur zu belegen, dass es sich um funktionsfähige Gebrauchtgeräte handelt.

Nach Inkrafttreten wird die Richtlinie durch eine Änderung des Elektro- und Elektronikge-rätegesetzes in Deutschland umgesetzt.


Hrsg: BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de - Internet: http://www.bmu.de/presse

Über Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.
Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.

Firmenkontakt:
Hrsg: BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de - Internet: http://www.bmu.de/presse

Die Pressemeldung "Revision der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Revision der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte" ist Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).