LINKE kritisiert Urteil gegen Nazi-Blockierer
- Pressemitteilung der Firma DIE LINKE, 22.12.2011
Pressemitteilung vom: 22.12.2011 von der Firma DIE LINKE aus Berlin
Kurzfassung: Am gestrigen Mittwoch, 21. Dezember 2011, verurteilte das Dresdner Amtsgericht einen 22-jährigen Antifaschisten nach §21 Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 300 Euro, weil er sich am 19. Februar 2011 an einer Blockade gegen den jährlich ...
[DIE LINKE - 22.12.2011] LINKE kritisiert Urteil gegen Nazi-Blockierer
Am gestrigen Mittwoch, 21. Dezember 2011, verurteilte das Dresdner Amtsgericht einen 22-jährigen Antifaschisten nach §21 Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 300 Euro, weil er sich am 19. Februar 2011 an einer Blockade gegen den jährlich stattfindenden Neonazi-Großaufmarsch beteiligte. Dazu erklärt Janine Wissler, Mitglied im Parteivorstand der Partei DIE LINKE:
Das Urteil hat eine politische Dimension. Nicht nur, dass der Amtsrichter in der Urteilsbegründung mit dem "Minderheitenschutz für Nazis" argumentierte. Er ging in seinem Urteil auch über die Forderung des Oberstaatsanwaltes hinaus, der lediglich eine Verwarnung forderte. Mit dem Richterspruch soll, wenige Tage nach dem Mobilisierungsauftakt zu den Blockaden des Naziaufmarsches im Februar 2012, ein Exempel statuiert werden. Potenzielle Blockiererinnen und Blockierer sollen bewusst abgeschreckt und antifaschistisches Engagement kriminalisiert werden.
DIE LINKE ruft auch im kommenden Jahr zur Blockade des Neonazi-Großaufmarsches in Dresden auf. Vor dem Hintergrund der jüngst aufgedeckten neonazistischen Mordserie und der skandalösen Verstrickungen des Verfassungsschutzes, ist es auch im nächsten Jahr dringend notwendig, sich den Nazis in den Weg zu stellen.
Pressestelle der Partei DIE LINKE
im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin
Pressesprecher: Alexander Fischer
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
alexander.fischer@die-linke.de
Stellvertretende Pressesprecherin: Marion Heinrich
Telefon: 030 24009 544, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0171 1970778
marion.heinrich@die-linke.de
Am gestrigen Mittwoch, 21. Dezember 2011, verurteilte das Dresdner Amtsgericht einen 22-jährigen Antifaschisten nach §21 Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 300 Euro, weil er sich am 19. Februar 2011 an einer Blockade gegen den jährlich stattfindenden Neonazi-Großaufmarsch beteiligte. Dazu erklärt Janine Wissler, Mitglied im Parteivorstand der Partei DIE LINKE:
Das Urteil hat eine politische Dimension. Nicht nur, dass der Amtsrichter in der Urteilsbegründung mit dem "Minderheitenschutz für Nazis" argumentierte. Er ging in seinem Urteil auch über die Forderung des Oberstaatsanwaltes hinaus, der lediglich eine Verwarnung forderte. Mit dem Richterspruch soll, wenige Tage nach dem Mobilisierungsauftakt zu den Blockaden des Naziaufmarsches im Februar 2012, ein Exempel statuiert werden. Potenzielle Blockiererinnen und Blockierer sollen bewusst abgeschreckt und antifaschistisches Engagement kriminalisiert werden.
DIE LINKE ruft auch im kommenden Jahr zur Blockade des Neonazi-Großaufmarsches in Dresden auf. Vor dem Hintergrund der jüngst aufgedeckten neonazistischen Mordserie und der skandalösen Verstrickungen des Verfassungsschutzes, ist es auch im nächsten Jahr dringend notwendig, sich den Nazis in den Weg zu stellen.
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Über DIE LINKE:
Die Partei DIE LINKE vereinigt seit Mitte 2007 unterschiedliche politische Kräfte aus Ost- und Westdeutschland, Menschen mit DDR-Biografien und Menschen mit BRD-Biografien. Sie weiß, dass sie die seltene historische Gelegenheit hat, aus unterschiedlichen Erfahrungen, gewonnen in Ost und West und im vereinigten Deutschland, etwas neues, eine gesamtdeutsche Linke aufzubauen.
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