28.12.2011 10:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Immovaria GmbH
Immovaria GmbH empfiehlt Kauf einer Denkmalschutz Immobilie
Jetzt noch Kaufen rät die Immovaria GmbHKurzfassung: Die Finanzierung ist einer der wesentlichen Punkte beim Kauf einer Immobilie so die Experten der Immovaria GmbH Nürnberg
[Immovaria GmbH - 28.12.2011] Schließlich geht es beim Erwerb nicht nur um die steuerlichen Vorteile. Kosten müssen ebenfalls berücksichtigt und durchgerechnet werden. Wichtig ist dabei, den richtigen Finanzierungsweg für die eigene Situation und Vorstellung zu finden. Es müssen dafür alle Kosten bekannt und planbar sein so die Meinung der Immovaria GmbH.
Kosten beim Kauf einer Denkmalschutz Immobilie
Beim Kauf einer Denkmalschutz Immobilie hält sich die Anzahl der Kostenpunkte in Grenzen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Der Kaufpreis der Denkmalimmobilie
Im Kaufpreis summieren sich sämtliche Kosten die den direkten Erwerb der Immobilie betreffen. Neben dem Preis für das Grundstück und die Altbausubstanz sind das auch die Sanierungskosten.
Die Finanzierungskosten
Die Finanzierungskosten sind sämtliche Gebühren und Zinsen während der Sanierung und später während der Vermietung. Diese können in Abhängigkeit mit dem gewählten Finanzierungsweg in ihrer Höhe sehr unterschiedlich sein so die Immovaria GmbH.
Die Kaufnebenkosten
Zu den Kaufnebenkosten zählen alle Kosten die sich durch den Kauf der Immobilie ergeben. Dazu zählen die Grunderwerbsteuer, die Gebühren für Notar und Gericht und möglicherweise eine Maklercourtage. Die Kaufnebenkosten stellen eine feste Größe beim Kauf einer Immobilie dar und können in Einzelfällen bis zu 10% des Kaufpreises betragen so die Immovaria GmbH Nürnberg.
Kleine Schwankungen einplanen
Es ist für den Käufer wichtig, so die Meinung der Immovaria GmbH, einen Gesamtüberblick zu haben. Klein wirkende Änderungen von 1-2% können bei 6 bis 7-stelligen Summen schnell wesentliche Unterschiede ausmachen und zu einer nicht bedachten Unterdeckung führen. Diese leichten Schwankungen müssen somit von Beginn an einkalkuliert werden.
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf jede Art von Grundbesitz. Bundesweit existieren einheitliche Grundsätze zur Berechnung der Grundsteuer, doch jede Gemeinde kann die Grundsteuer in unterschiedlicher Höhe erheben. Doch der Fiskus räumt dem Besitzer gerade von Baudenkmälern Möglichkeiten ein, einen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Bei allen Fragen rund um die Grundsteuer und den damit verbundenen Sparmöglichkeiten stehen die Berater der Immovaria GmbH Nürnberg mit Rat und Tat zur Seite. Wenn die Kosten zur Erhaltung eines Kulturdenkmals die erzielbaren Erträge übersteigen, muss die Gemeinde die Grundsteuer auf Antrag des Eigentümers der Denkmal-Immobilie erlassen. Auf diesen Steuererlass besteht gemäß Grundsteuergesetz ein Rechtsanspruch so die Meinung der Immovaria GmbH. Eine weitere Voraussetzung für das Erlassen der Grundsteuer für denkmalgeschützte Immobilien können verminderte Erträge sein.
Kosten beim Kauf einer Denkmalschutz Immobilie
Beim Kauf einer Denkmalschutz Immobilie hält sich die Anzahl der Kostenpunkte in Grenzen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Der Kaufpreis der Denkmalimmobilie
Im Kaufpreis summieren sich sämtliche Kosten die den direkten Erwerb der Immobilie betreffen. Neben dem Preis für das Grundstück und die Altbausubstanz sind das auch die Sanierungskosten.
Die Finanzierungskosten
Die Finanzierungskosten sind sämtliche Gebühren und Zinsen während der Sanierung und später während der Vermietung. Diese können in Abhängigkeit mit dem gewählten Finanzierungsweg in ihrer Höhe sehr unterschiedlich sein so die Immovaria GmbH.
Die Kaufnebenkosten
Zu den Kaufnebenkosten zählen alle Kosten die sich durch den Kauf der Immobilie ergeben. Dazu zählen die Grunderwerbsteuer, die Gebühren für Notar und Gericht und möglicherweise eine Maklercourtage. Die Kaufnebenkosten stellen eine feste Größe beim Kauf einer Immobilie dar und können in Einzelfällen bis zu 10% des Kaufpreises betragen so die Immovaria GmbH Nürnberg.
Kleine Schwankungen einplanen
Es ist für den Käufer wichtig, so die Meinung der Immovaria GmbH, einen Gesamtüberblick zu haben. Klein wirkende Änderungen von 1-2% können bei 6 bis 7-stelligen Summen schnell wesentliche Unterschiede ausmachen und zu einer nicht bedachten Unterdeckung führen. Diese leichten Schwankungen müssen somit von Beginn an einkalkuliert werden.
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf jede Art von Grundbesitz. Bundesweit existieren einheitliche Grundsätze zur Berechnung der Grundsteuer, doch jede Gemeinde kann die Grundsteuer in unterschiedlicher Höhe erheben. Doch der Fiskus räumt dem Besitzer gerade von Baudenkmälern Möglichkeiten ein, einen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Bei allen Fragen rund um die Grundsteuer und den damit verbundenen Sparmöglichkeiten stehen die Berater der Immovaria GmbH Nürnberg mit Rat und Tat zur Seite. Wenn die Kosten zur Erhaltung eines Kulturdenkmals die erzielbaren Erträge übersteigen, muss die Gemeinde die Grundsteuer auf Antrag des Eigentümers der Denkmal-Immobilie erlassen. Auf diesen Steuererlass besteht gemäß Grundsteuergesetz ein Rechtsanspruch so die Meinung der Immovaria GmbH. Eine weitere Voraussetzung für das Erlassen der Grundsteuer für denkmalgeschützte Immobilien können verminderte Erträge sein.
Weitere Informationen
Immovaria GmbH, Herr Sven Langbein
Stephanstr. 6a, 90478 Nürnberg, Deutschland
Tel.: 09112398330; http://www.immovaria.net
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