Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Dr. h. c. Helmut Simon feiert seinen 90. Geburtstag
- Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 29.12.2011
Pressemitteilung vom: 29.12.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe
Kurzfassung: Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Dr. h. c. Helmut Simon vollendet am 1. Januar 2012 sein 90. Lebensjahr. Helmut Simon wurde im Juni 1970 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt, dem er als Mitglied des Ersten Senats ...
[Bundesverfassungsgericht - 29.12.2011] Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Dr. h. c. Helmut Simon feiert seinen 90. Geburtstag
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Dr. h. c. Helmut Simon vollendet am 1. Januar 2012 sein 90. Lebensjahr. Helmut Simon wurde im Juni 1970 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt, dem er als Mitglied des Ersten Senats bis zum Eintritt in den Ruhestand im November 1987 angehörte. Als Berichterstatter prägte er die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem im Bereich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, des Demonstrationsrechts sowie des Hochschulrechts und des Rechts der selbständigen Berufe.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, das er mit beiden juristischen Staatsexamina und der Promotion abschloss, begann Helmut Simon im Mai 1953 seine richterliche Tätigkeit am Landgericht in Düsseldorf. Von dort wurde er von 1958 bis 1960 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und anschließend zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf ernannt. Im Jahr 1965 erfolgte seine Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof.
Helmut Simon engagierte sich während und nach seiner richterlichen Tätigkeit in vielerlei Hinsicht. Unter anderem wirkte er zweimal als Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages. 1980 verlieh ihm die Universität Basel (Theologischer Fachbereich) die Ehrendoktorwürde. In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste wurde Helmut Simon 1987 durch den Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. 1988 erhielt er den Karl-Barth-Preis und 1989 im Hinblick auf seine herausragenden Verdienste um den sozialen Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland den Hans-Böckler-Preis des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Von 1993 bis 2000 war Helmut Simon Präsident der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen.
Dr. Dr. h. c. Helmut Simon lebt heute in Ettlingen.
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Dr. h. c. Helmut Simon vollendet am 1. Januar 2012 sein 90. Lebensjahr. Helmut Simon wurde im Juni 1970 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt, dem er als Mitglied des Ersten Senats bis zum Eintritt in den Ruhestand im November 1987 angehörte. Als Berichterstatter prägte er die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem im Bereich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, des Demonstrationsrechts sowie des Hochschulrechts und des Rechts der selbständigen Berufe.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, das er mit beiden juristischen Staatsexamina und der Promotion abschloss, begann Helmut Simon im Mai 1953 seine richterliche Tätigkeit am Landgericht in Düsseldorf. Von dort wurde er von 1958 bis 1960 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und anschließend zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf ernannt. Im Jahr 1965 erfolgte seine Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof.
Helmut Simon engagierte sich während und nach seiner richterlichen Tätigkeit in vielerlei Hinsicht. Unter anderem wirkte er zweimal als Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages. 1980 verlieh ihm die Universität Basel (Theologischer Fachbereich) die Ehrendoktorwürde. In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste wurde Helmut Simon 1987 durch den Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. 1988 erhielt er den Karl-Barth-Preis und 1989 im Hinblick auf seine herausragenden Verdienste um den sozialen Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland den Hans-Böckler-Preis des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Von 1993 bis 2000 war Helmut Simon Präsident der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen.
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Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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