Transparenz statt verschlossener Aktenschränke: Zehn Jahre Informationsfreiheitsgesetz NRW
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW), 29.12.2011
Pressemitteilung vom: 29.12.2011 von der Firma Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Innenminister Jäger: "Akzeptanz staatlichen Handelns setzt umfassende Information voraus" Als einen "Meilenstein auf dem Weg zu einer offenen und modernen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht", bezeichnete Innenminister ...
[Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) - 29.12.2011] Transparenz statt verschlossener Aktenschränke: Zehn Jahre Informationsfreiheitsgesetz NRW
Innenminister Jäger: "Akzeptanz staatlichen Handelns setzt umfassende Information voraus"
Als einen "Meilenstein auf dem Weg zu einer offenen und modernen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht", bezeichnete Innenminister Ralf Jäger heute (29.12.) in Düsseldorf das Informationsfreiheitsgesetz NRW, das vor zehn Jahren vom Landtag verabschiedet wurde. "Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen", führte Jäger aus. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz NRW sei das Land dem wachsenden Bedürfnis nach mehr Transparenz staatlichen Handelns gerecht geworden. Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz in Kraft und schaffte die Grundlage für eine neue Informationskultur:
Mussten die Bürgerinnen und Bürger bis dahin gute Gründe anführen, wenn sie bestimmte Akten einsehen wollten, so gab ihnen das Informationsfreiheitsgesetz erstmals ein umfassendes und voraussetzungsloses Recht auf Verwaltungsinformationen. Seither obliegt es der Behörde zu begründen, welche rechtlichen Bedenken im Einzelfall gegen die Herausgabe der begehrten Informationen sprechen. "Ein allgemeines Recht auf Zugang zu Informationen ist wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips", unterstrich Jäger. "Es gewährleistet, dass den Bürgerinnen und Bürgern eine verbesserte Argumentationsgrundlage in Bezug auf das Handeln staatlicher Organe an die Hand gegeben wird." Natürlich gebe es schutzwürdige Interessen Dritter, Grenzen und Ausnahmen. "Mit dem Informationsfreiheitsgesetz ist es jedoch gelungen, diese Vertraulichkeitsaspekte mit dem wachsenden Bedarf an originären Informationen über Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung in Ausgleich zu bringen", so der Minister. Die meisten Auskunftsersuchen wurden auf kommunaler Ebene gestellt. "Das Bedürfnis der Menschen, sich gerade in ihrem unmittelbaren Umfeld bei öffentlichen Stellen zu informieren, ist besonders ausgeprägt", führte Jäger aus. Die Mitsprache bei der Entwicklung eines Gemeinwesens setze voraus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen möglichst direkt und unverfälscht seien."Um die Akzeptanz staatlichen Handelns weiter zu steigern, wollen wir künftig auch die Möglichkeiten des Internets verstärkt nutzen", erklärte Jäger. Ziel sei es, durch einen vereinfachten Zugang zu Informationen zu mehr Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und damit zu einer Stärkung der Vertrauenswürdigkeit von Politik und Verwaltung beizutragen.
Ministerium für
Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211-871-01
Telefax +49 (0) 211-871-3355
Mail oeffentlichkeitsarbeit@mik.nrw.de
Innenminister Jäger: "Akzeptanz staatlichen Handelns setzt umfassende Information voraus"
Als einen "Meilenstein auf dem Weg zu einer offenen und modernen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht", bezeichnete Innenminister Ralf Jäger heute (29.12.) in Düsseldorf das Informationsfreiheitsgesetz NRW, das vor zehn Jahren vom Landtag verabschiedet wurde. "Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen", führte Jäger aus. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz NRW sei das Land dem wachsenden Bedürfnis nach mehr Transparenz staatlichen Handelns gerecht geworden. Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz in Kraft und schaffte die Grundlage für eine neue Informationskultur:
Mussten die Bürgerinnen und Bürger bis dahin gute Gründe anführen, wenn sie bestimmte Akten einsehen wollten, so gab ihnen das Informationsfreiheitsgesetz erstmals ein umfassendes und voraussetzungsloses Recht auf Verwaltungsinformationen. Seither obliegt es der Behörde zu begründen, welche rechtlichen Bedenken im Einzelfall gegen die Herausgabe der begehrten Informationen sprechen. "Ein allgemeines Recht auf Zugang zu Informationen ist wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips", unterstrich Jäger. "Es gewährleistet, dass den Bürgerinnen und Bürgern eine verbesserte Argumentationsgrundlage in Bezug auf das Handeln staatlicher Organe an die Hand gegeben wird." Natürlich gebe es schutzwürdige Interessen Dritter, Grenzen und Ausnahmen. "Mit dem Informationsfreiheitsgesetz ist es jedoch gelungen, diese Vertraulichkeitsaspekte mit dem wachsenden Bedarf an originären Informationen über Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung in Ausgleich zu bringen", so der Minister. Die meisten Auskunftsersuchen wurden auf kommunaler Ebene gestellt. "Das Bedürfnis der Menschen, sich gerade in ihrem unmittelbaren Umfeld bei öffentlichen Stellen zu informieren, ist besonders ausgeprägt", führte Jäger aus. Die Mitsprache bei der Entwicklung eines Gemeinwesens setze voraus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen möglichst direkt und unverfälscht seien."Um die Akzeptanz staatlichen Handelns weiter zu steigern, wollen wir künftig auch die Möglichkeiten des Internets verstärkt nutzen", erklärte Jäger. Ziel sei es, durch einen vereinfachten Zugang zu Informationen zu mehr Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und damit zu einer Stärkung der Vertrauenswürdigkeit von Politik und Verwaltung beizutragen.
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