Nachrüstung mit Partikelfiltern wird ab Januar 2012 wieder gefördert Antragstellung beim BAFA vom 1. Februar an möglich

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 29.12.2011
Pressemitteilung vom: 29.12.2011 von der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus Berlin

Kurzfassung: Die Neuauflage des Förderprogramms zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern startet mit dem neuen Jahr 2012. Es können Nachrüstungen gefördert werden, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 erfolgen. ...

[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 29.12.2011] Nachrüstung mit Partikelfiltern wird ab Januar 2012 wieder gefördert Antragstellung beim BAFA vom 1. Februar an möglich


Die Neuauflage des Förderprogramms zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern startet mit dem neuen Jahr 2012. Es können Nachrüstungen gefördert werden, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 erfolgen. Fahrzeughalter können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges 330 Euro Barzuschuss vom Staat erhalten. Dazu stellt das Bundesumweltministerium 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel reichen für rund 90.000 Nachrüstungen.

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert wird. Damit wird ein Beitrag geleistet, die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser einzuhalten. Nachgerüstete Fahrzeuge erhalten außerdem eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in Umweltzonen einfahren.

Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge).

Die vollständigen Fördervoraussetzungen sind in einer Förderrichtlinie enthalten, die am 23. De-zember 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Antragsformulare stehen ab dem 1. Feb-ruar 2012 unter www.bafa.de zur Verfügung.


Hrsg: BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
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Über Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.
Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.

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