Ulli und Andrea bringen Autos zum Schlingern

  • Pressemitteilung der Firma ADAC, 04.01.2012
Pressemitteilung vom: 04.01.2012 von der Firma ADAC aus München

Kurzfassung: ADAC gibt Tipps zum Fahren bei Wind und Sturm Wenn die für die kommenden Tage angekündigten Sturmtiefs "Ulli" und "Andrea" über Deutschland hinwegfegen, können auch die Autofahrer immer wieder in brenzlige Situationen geraten. Um sein Fahrzeug ...

[ADAC - 04.01.2012] Ulli und Andrea bringen Autos zum Schlingern


ADAC gibt Tipps zum Fahren bei Wind und Sturm

Wenn die für die kommenden Tage angekündigten Sturmtiefs "Ulli" und "Andrea" über Deutschland hinwegfegen, können auch die Autofahrer immer wieder in brenzlige Situationen geraten. Um sein Fahrzeug sicher und unbeschadet durch den Sturm zu navigieren, sollte man folgende ADAC Tipps beachten.
Generell gilt: Mit angepasster Geschwindigkeit fahren. So hat man mehr Zeit und Möglichkeiten, um das Fahrzeug unter Kontrolle zu halten. Die Gefahr, von Seitenwinden und Böen getroffen zu werden, ist auf Brücken und in Waldschneisen besonders groß. Autofahrer sollten daher unbedingt auf Windsäcke oder Hinweisschilder achten. Aufschluss über die jeweilige Windstärke können auch Bäume und Sträucher geben. Bisweilen ist fahrerisches Geschick gefragt. Autofahrer sollten sich darauf einstellen, notfalls gegenzulenken. Ungemach droht auch beim Überholen, speziell von Lkw oder Bussen. Während man zunächst im Windschatten des überholten Fahrzeugs fährt, wird man nach dem Überholvorgang voll vom Seitenwind erfasst. Die Auswirkungen von Sturm und Böen sind bei Fahrzeugen mit Dachlasten wie Fahrrädern oder Skiboxen aufgrund der größeren Aufprallfläche stärker. Besonders anfällig für Seitenwind sind darüber hinaus Wohnmobile und Wohnwagengespanne sowie Busse und Lkw. Diese Fahrzeuge können im schlimmsten Fall sogar umkippen. Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste entstehen, können gegebenenfalls über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden. Doch Vorsicht: Viele Versicherer begleichen einen Sturmschaden erst ab einer bestimmten Windstärke. Wer auf einen bereits umgestürzten Baum auffährt geht bei der Teilkaskoversicherung leer aus. Hier springt- sofern vorhanden- die Vollkaskoversicherung ein.


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