Gemeinsame öffentliche Anhörung des Arbeits- und des Landwirtschaftsausschusses

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 10.01.2012
Pressemitteilung vom: 10.01.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Zeit: Montag, 16. Januar 2012, 14 Uhr Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veranstalten gemeinsam eine öffentliche ...

[Deutscher Bundestag - 10.01.2012] Gemeinsame öffentliche Anhörung des Arbeits- und des Landwirtschaftsausschusses


Zeit: Montag, 16. Januar 2012, 14 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veranstalten gemeinsam eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum:

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz LSV-NOG) BT-Drucksache 17/7916

Die Liste der Sachverständigen:
Deutscher Bauernverband Zentralverband Gartenbau Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände Gemeinsame Personalvertretung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Deutscher Land-Frauenverband e.V. Bundesrechnungshof Prof. Dr. Enno Bahrs, Stuttgart Wilfried Macke, Bonn Frank Viebranz, Berlin Dr. Peter Mehl, Braunschweig Bernd Schmitz, Hennef-Hanf Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.

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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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