Middelhoff wehrt sich gegen Görg-Klage

  • Pressemitteilung der Firma manager magazin Verlagsgesellschaft, 20.01.2011
Pressemitteilung vom: 20.01.2011 von der Firma manager magazin Verlagsgesellschaft aus Hamburg

Kurzfassung: Anwalt prüft Anzeige wegen Prozessbetruges gegen den Arcandor-Insolvenzverwalter / Beschwerde gegen Durchsuchung Der Rechtsstreit um die Insolvenz des Handelskonzerns Arcandor verschärft sich. Der bis 2009 amtierende Vorstandsvorsitzende Thomas ...

[manager magazin Verlagsgesellschaft - 20.01.2011] Middelhoff wehrt sich gegen Görg-Klage


Anwalt prüft Anzeige wegen Prozessbetruges gegen den Arcandor-Insolvenzverwalter / Beschwerde gegen Durchsuchung

Der Rechtsstreit um die Insolvenz des Handelskonzerns Arcandor verschärft sich. Der bis 2009 amtierende Vorstandsvorsitzende Thomas Middelhoff wehrt sich gegen eine Schadensersatzklage in Höhe von 175 Millionen Euro, die Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg im vergangenen Sommer gegen Middelhoff und weitere zehn ehemalige Gremienmitglieder des Konzerns erhoben hatte.
Wie das manager magazin in seiner am Freitag, 21. Januar, erscheinenden Ausgabe berichtet, prüft Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller von der Stuttgarter Kanzlei Schelling
Partner eine Anzeige wegen Prozessbetruges gegen Görg. In seiner Klageerwiderung, die Holtermüller vor wenigen Tagen beim Landgericht Essen eingereicht hat, wirft er dem Insolvenzverwalter "vorsätzlichen Bruch seiner prozessualen Wahrheitspflicht" vor. Görg verschweige Fakten, stelle "Milchmädchenrechnungen" an und operiere "unredlich, anstößig und kurzsichtig", heißt es laut manager magazin in dem Schriftsatz. In der Sache geht es vor allem um die Geschäfte des Immobilienentwicklers Josef Esch und des Bankhauses Sal. Oppenheim mit Arcandor, die zu dem von Görg behaupteten dreistelligen Millionenschaden geführt haben sollen.

Zudem hat der Düsseldorfer Strafrechtler Sven Thomas nach Informationen von manager magazin Beschwerde gegen die von der Staatsanwaltschaft Bochum veranlasste Durchsuchung der Büro- und Privaträume Middelhoffs erhoben. Die Razzia sei unverhältnismäßig gewesen, weil sein Mandant sich von vornherein kooperationswillig gezeigt habe. Thomas hat angekündigt, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.


Autor: Sören Jensen
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