Deutsche Bischofskonferenz zu Gast beim Bundesverfassungsgericht

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 20.01.2011
Pressemitteilung vom: 20.01.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: Am Freitag, dem 21. Januar 2011, wird eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz unter Leitung ihres Vorsitzenden Erzbischof Dr. Robert Zollitsch das Bundesverfassungsgericht besuchen. Präsident Andreas Voßkuhle und Vizepräsident Ferdinand ...

[Bundesverfassungsgericht - 20.01.2011] Deutsche Bischofskonferenz zu Gast beim Bundesverfassungsgericht


Am Freitag, dem 21. Januar 2011, wird eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz unter Leitung ihres Vorsitzenden Erzbischof Dr. Robert Zollitsch das Bundesverfassungsgericht besuchen. Präsident Andreas Voßkuhle und Vizepräsident Ferdinand Kirchhof sowie weitere Richter des Bundesverfassungsgerichts empfangen die Besucher zu Fachgesprächen. Geplant sind Diskussionen zu dem Thema "Die Zuordnung von Staat und Kirche in Deutschland vor dem Hintergrund aktueller laizistischer Bestrebungen". Außerdem sollen Gespräche über "Die weitere Ausgestaltung des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie" und zum Thema "Religiöse Symbole und Öffentlichkeit" geführt werden.

Der Termin ist nicht presseöffentlich.


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Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

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