11.01.2012 12:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von ImmoKasse GmbH
Finanzlösung für Wohneigentümer 60plus: Immobilienwert steigern Energiekosten sparen
 Handlungsdruck durch Energiersparverordnung (EnEV)  Finanzierung über Spezialdarlehen von KfW bis zur UmkehrhypothekKurzfassung: (ddp direct)München, 11. Januar 2012. Energie wird immer teurer. Wer seine eigenen vier Wände energieeffizient modernisiert, spart künftig nicht nur einen Großteil seiner Heizkosten. Er tut auch noch aktiv etwas für den Klimaschutz. Der Gesetzgeber macht über die Energiesparverordnung (EnEV) Vorgaben, die Immobilieneigentümer beachten müssen.
So sieht die derzeit noch gültige EnEV von 2009 z.B. vor, dass alle Eigentümer von Einfamilienhäusern, die nach dem 01. Februar 2002 in ihr ...
So sieht die derzeit noch gültige EnEV von 2009 z.B. vor, dass alle Eigentümer von Einfamilienhäusern, die nach dem 01. Februar 2002 in ihr ...
[ImmoKasse GmbH - 11.01.2012] (ddp direct)München, 11. Januar 2012. Energie wird immer teurer. Wer seine eigenen vier Wände energieeffizient modernisiert, spart künftig nicht nur einen Großteil seiner Heizkosten. Er tut auch noch aktiv etwas für den Klimaschutz. Der Gesetzgeber macht über die Energiesparverordnung (EnEV) Vorgaben, die Immobilieneigentümer beachten müssen.
So sieht die derzeit noch gültige EnEV von 2009 z.B. vor, dass alle Eigentümer von Einfamilienhäusern, die nach dem 01. Februar 2002 in ihr Haus eingezogen sind, die oberste Geschossdecke dämmen müssen. Eine Maßnahme, die durchaus teuer werden kann. Vor allem ältere Menschen fragen sich, wie sie das bezahlen sollen. Andere Modernisierungsmaßnahmen zur Heizkostenersparnis sind aber nicht verpflichtend.
Eine Möglichkeit die energetische Sanierung des Eigenheims zu finanzieren ist ein zinsgünstiger Förderkredit oder ein Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei wird eine Komplettsanierung ebenso gefördert als auch Einzelmaßnahmen, wie Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung.
Das Haus zahlt
Kommen allerdings weder Zins- noch Tilgungszahlung für den Immobilienbesitzer in Frage, sei es, weil dann die Rente nicht mehr reicht oder sich derjenige extrem einschränken müsste, kann die Umkehrhypothek eine Lösung sein. Dieses spezielle Seniorendarlehen ist für Immobilienbesitzer ab 65 Jahren konzipiert. Der Darlehensnehmer bleibt immer der Eigentümer und muss weder Zins- noch Tilgungszahlungen leisten, solange er sein Haus oder die Eigentumswohnung selbst bewohnt. Die Rückzahlung des Darlehens wird erst bei Auszug, Verkauf oder Ableben fällig. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Ein Überschuldungsschutz ist vertraglich festgelegt und zwar auf den maximalen Wert der besicherten Immobilie. Darlehensgeber ist der Kooperationspartner der ImmoKasse, die Deutsche Kreditbank AG (DKB AG).
Voraussetzungen: Der jüngste im Haushalt lebende Partner ist mindestens 65 Jahre alt. Die Immobilie wird selbst genutzt und hat einen Mindestwert von 100.000 Euro.
Mehr Informationen unter 0800-65 66 67 0 (kostenfrei aus dem Festnetz) oder unter www.ImmoKasse.de
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So sieht die derzeit noch gültige EnEV von 2009 z.B. vor, dass alle Eigentümer von Einfamilienhäusern, die nach dem 01. Februar 2002 in ihr Haus eingezogen sind, die oberste Geschossdecke dämmen müssen. Eine Maßnahme, die durchaus teuer werden kann. Vor allem ältere Menschen fragen sich, wie sie das bezahlen sollen. Andere Modernisierungsmaßnahmen zur Heizkostenersparnis sind aber nicht verpflichtend.
Eine Möglichkeit die energetische Sanierung des Eigenheims zu finanzieren ist ein zinsgünstiger Förderkredit oder ein Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei wird eine Komplettsanierung ebenso gefördert als auch Einzelmaßnahmen, wie Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung.
Das Haus zahlt
Kommen allerdings weder Zins- noch Tilgungszahlung für den Immobilienbesitzer in Frage, sei es, weil dann die Rente nicht mehr reicht oder sich derjenige extrem einschränken müsste, kann die Umkehrhypothek eine Lösung sein. Dieses spezielle Seniorendarlehen ist für Immobilienbesitzer ab 65 Jahren konzipiert. Der Darlehensnehmer bleibt immer der Eigentümer und muss weder Zins- noch Tilgungszahlungen leisten, solange er sein Haus oder die Eigentumswohnung selbst bewohnt. Die Rückzahlung des Darlehens wird erst bei Auszug, Verkauf oder Ableben fällig. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Ein Überschuldungsschutz ist vertraglich festgelegt und zwar auf den maximalen Wert der besicherten Immobilie. Darlehensgeber ist der Kooperationspartner der ImmoKasse, die Deutsche Kreditbank AG (DKB AG).
Voraussetzungen: Der jüngste im Haushalt lebende Partner ist mindestens 65 Jahre alt. Die Immobilie wird selbst genutzt und hat einen Mindestwert von 100.000 Euro.
Mehr Informationen unter 0800-65 66 67 0 (kostenfrei aus dem Festnetz) oder unter www.ImmoKasse.de
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ImmoKasse GmbH, Frau Inga Oldewurtel
Raiffeisenallee 16, 82041 Oberhaching, -
Tel.: 089/55 89 02 224; www.immokasse.de
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