Lebensmittelsicherheit in Deutschland: Wer macht was?
- Pressemitteilung der Firma aid, 11.01.2012
Pressemitteilung vom: 11.01.2012 von der Firma aid aus Bonn
Kurzfassung: (aid) - Lebensmittelsicherheit ist keine Alleinaufgabe des Nationalstaats. Eingebettet in die Europäische Union (EU) kann Deutschland bei der Rechtsetzung rund um die Lebensmittelsicherheit zwar mitbestimmen, seine eigenen Kompetenzen aber ...
[aid - 11.01.2012] Lebensmittelsicherheit in Deutschland: Wer macht was?
(aid) - Lebensmittelsicherheit ist keine Alleinaufgabe des Nationalstaats. Eingebettet in die Europäische Union (EU) kann Deutschland bei der Rechtsetzung rund um die Lebensmittelsicherheit zwar mitbestimmen, seine eigenen Kompetenzen aber schrumpfen. Anders beim Vollzug des Lebensmittelrechts im eigenen Land. Hier haben der Bund und die 16 Bundesländer den Hut auf. Vereinfacht kann gesagt werden: Der Bund ist für die Gesetzgebung zuständig - ob allein oder gemeinsam mit den Organen der EU. Die Bundesländer sind für die Umsetzung der Gesetze und die Lebensmittelkontrolle verantwortlich. Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands verfügen sie dabei über eine gewisse Eigenständigkeit. Strukturell bedeutet das: Jedes Bundesland ist gewissermaßen ein kleines Abbild des Bundes. Es hat als oberste Aufsichtsbehörde ein Ministerium - in den Stadtstaaten Senatsverwaltung genannt. Diese Behörden koordinieren und überwachen die amtliche Lebensmittelüberwachung. Dazu gibt es in einigen Ländern noch eine mittlere Verwaltungsebene. Überwachungs- und Untersuchungsämter gibt es in jedem Bundesland. Hier setzen sich Juristen, Lebensmittelchemiker und Tierärzte für die Lebensmittelsicherheit vor Ort ein. In Krisenfällen informiert die oberste Landesbehörde die zuständigen Stellen anderer Bundesländer, gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit. Auch der Kontakt zum Bund steht auf ihrem Programm. Denn Föderalismus hin oder her: In Fragen der Lebensmittelsicherheit ist ein enger Austausch wichtig. So haben die Länder über den Bund auch einen mittelbaren Kontakt nach Brüssel, denn der Bund fungiert als Ansprechpartner der Europäischen Kommission und vertritt dort die Interessen Deutschlands. Praktisch geschieht das unter anderem durch Bundesministerin Ilse Aigner, "Hausherrin" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Dieser obersten Bundesbehörde in Deutschland sind zwei Fachbehörden untergeordnet: das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL). Das BfR bewertet, ob etwa von einem bestimmten Lebensmittel oder einer Verpackung ein Risiko für den Verbraucher ausgehen kann. Dann ist das BVL am Zuge. Seine Aufgabe: Prüfen, ob oder welche gesetzgeberischen Schritte notwendig sind. Dabei kann es gesellschaftliche oder wirtschaftliche Aspekte mit berücksichtigen. Geht es darum, die Öffentlichkeit über etwaige Risiken zu informieren, ist wieder das BfR gefragt. Beide Fachbehörden haben außerdem einen direkten Draht zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA.
Dr. Christina Rempe, www.aid.de
aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de
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Harald Seitz (V.i.S.d.P.): h.seitz@aid-mail.de
Renate Kessen: r.kessen@aid-mail.de
(aid) - Lebensmittelsicherheit ist keine Alleinaufgabe des Nationalstaats. Eingebettet in die Europäische Union (EU) kann Deutschland bei der Rechtsetzung rund um die Lebensmittelsicherheit zwar mitbestimmen, seine eigenen Kompetenzen aber schrumpfen. Anders beim Vollzug des Lebensmittelrechts im eigenen Land. Hier haben der Bund und die 16 Bundesländer den Hut auf. Vereinfacht kann gesagt werden: Der Bund ist für die Gesetzgebung zuständig - ob allein oder gemeinsam mit den Organen der EU. Die Bundesländer sind für die Umsetzung der Gesetze und die Lebensmittelkontrolle verantwortlich. Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands verfügen sie dabei über eine gewisse Eigenständigkeit. Strukturell bedeutet das: Jedes Bundesland ist gewissermaßen ein kleines Abbild des Bundes. Es hat als oberste Aufsichtsbehörde ein Ministerium - in den Stadtstaaten Senatsverwaltung genannt. Diese Behörden koordinieren und überwachen die amtliche Lebensmittelüberwachung. Dazu gibt es in einigen Ländern noch eine mittlere Verwaltungsebene. Überwachungs- und Untersuchungsämter gibt es in jedem Bundesland. Hier setzen sich Juristen, Lebensmittelchemiker und Tierärzte für die Lebensmittelsicherheit vor Ort ein. In Krisenfällen informiert die oberste Landesbehörde die zuständigen Stellen anderer Bundesländer, gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit. Auch der Kontakt zum Bund steht auf ihrem Programm. Denn Föderalismus hin oder her: In Fragen der Lebensmittelsicherheit ist ein enger Austausch wichtig. So haben die Länder über den Bund auch einen mittelbaren Kontakt nach Brüssel, denn der Bund fungiert als Ansprechpartner der Europäischen Kommission und vertritt dort die Interessen Deutschlands. Praktisch geschieht das unter anderem durch Bundesministerin Ilse Aigner, "Hausherrin" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Dieser obersten Bundesbehörde in Deutschland sind zwei Fachbehörden untergeordnet: das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL). Das BfR bewertet, ob etwa von einem bestimmten Lebensmittel oder einer Verpackung ein Risiko für den Verbraucher ausgehen kann. Dann ist das BVL am Zuge. Seine Aufgabe: Prüfen, ob oder welche gesetzgeberischen Schritte notwendig sind. Dabei kann es gesellschaftliche oder wirtschaftliche Aspekte mit berücksichtigen. Geht es darum, die Öffentlichkeit über etwaige Risiken zu informieren, ist wieder das BfR gefragt. Beide Fachbehörden haben außerdem einen direkten Draht zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA.
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aid – drei Buchstaben stehen für:
Wissenschaftlich abgesicherte Informationen
Fach- und Medienkompetenz
Und ein kreatives Informationsangebot in den Bereichen "Verbraucher und Ernährung" sowie "Landwirtschaft und Umwelt".
Wer informieren will, muss besser informiert sein. Die Vielzahl von Informationen, die täglich auf jeden von uns einstürzt, ist kaum noch zu überblicken. Oft widersprechen sich die Aussagen und verwirren mehr als sie nützen. Gefragt sind Ratschläge, die wissenschaftlich abgesichert sind und sachlich informieren.
Der aid hat sich genau das zur Aufgabe gemacht und bietet wissenschaftlich abgesicherte Informationen in den Bereichen "Verbraucher und Ernährung" und "Landwirtschaft und Umwelt". Unsere Aussagen sind unabhängig und orientieren sich an den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Praktikern sammeln wir Fakten und Hintergrundinformationen, werten sie aus und bereiten sie zielgruppengerecht auf.
Unsere Publikationen wenden sich an Verbraucher, Landwirte und Multiplikatoren wie Lehrer, Berater und Journalisten. Der aid ist ein gemeinnütziger Verein und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft finanziert. Sein Auftrag, sachlich und interessenunabhängig zu informieren, ist in der Satzung festgelegt. Beim aid arbeiten namhafte Experten, Praktiker und Medienfachleute zusammen. Informationsmedien, die der aid herausgibt, entsprechen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und vermitteln Wissen zielgruppengrecht und praxisorientiert.
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