Mängel bei Kreditwerbung: Wir brauchen eine einheitliche Finanzaufsicht

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 11.01.2012
Pressemitteilung vom: 11.01.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Studie der EU-Kommission "EU-Überprüfung von Verbraucherkredit-Websites: Marktsegment bleibt hinter Erwartungen der Verbraucher zurück", erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPDBundestagsfraktion Kerstin Tack: Wir brauchen eine ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 11.01.2012] Mängel bei Kreditwerbung: Wir brauchen eine einheitliche Finanzaufsicht


Zur Studie der EU-Kommission "EU-Überprüfung von Verbraucherkredit-Websites: Marktsegment bleibt hinter Erwartungen der Verbraucher zurück", erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPDBundestagsfraktion Kerstin Tack:

Wir brauchen eine einheitliche Finanzaufsicht, die sicherstellt, dass Kreditvergabe auch im Internet klar und transparent verläuft. Aus der EUÜberprüfung von Verbraucherkredit-Websites geht hervor, dass die Angaben zu Laufzeit, Zinssatz oder Gesamtkosten oft dem gesetzgeberischen Anspruch nicht genügen. In Deutschland wurden 20 von 26 überprüften Websites beanstandet.

Als Konsequenz sollen nun die Aufsichtsbehörden eine Klärung herbeiführen.

In Deutschland obliegt die Aufsicht den regionalen Preisbehörden.

Sie sind der zahnlose Tiger, dem meist das geschulte Personal zur Überwachung derartiger Missstände fehlt.

An dieser Stelle ist einmal mehr zu erkennen, dass auch die besten Regeln wirkungslos sind, solange ihre Umsetzung nicht überwacht wird.

Statt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einem starken Kontrollorgan des Finanzmarktes auszubauen, zerstückelt die Bundesregierung sie in einzelne Ordnungsbehörden. So werden Versicherungsvermittler von den Gewerbeämtern, Inkassofirmen von den Zivilgerichten, Bankberater von der BaFin und Kreditwerbung von den regionalen Preisbehörden beaufsichtigt.

Verbraucherschutzministerin Aigner ist damit mitverantwortlich für die Mängel des Marktes. Ihre Verbraucherschutzpolitik wird maßgeblich anhand der Organisation der Aufsicht zu messen sein. Bisher lautet das Urteil mangelhaft.


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