Öffentliche Sitzung des Unterausschusses 'Bürgerschaftliches Engagement'

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 11.01.2012
Pressemitteilung vom: 11.01.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Zeit: Mittwoch, 18. Januar 2012, 17 Uhr Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600 Über aktuelle Programme und Vorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements wird ...

[Deutscher Bundestag - 11.01.2012] Öffentliche Sitzung des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement"


Zeit: Mittwoch, 18. Januar 2012, 17 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Über aktuelle Programme und Vorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements wird die Parlamentarische Staatssekretärin Gudrun Kopp in der Sitzung des Unterausschusses am 18. Januar 2012 berichten. Dabei soll es u. a. um den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts" und die "Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement" gehen.

Interessierte Zuhörer, die keinen Hausausweis des Bundestages haben, werden gebeten, sich bis zum 16. Januar 2012 im Sekretariat unter Angabe ihres Namens und ihres Geburtsdatums anzumelden (E-Mail: buergerschaftliches.engagement@bundestag.de), am Sitzungstag ihren Personalausweis mitzubringen und den Westeingang des Paul-Löbe-Hauses, Konrad-Adenauer-Straße 1 (gegenüber dem Bundeskanzleramt), zu benutzen.

Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.

Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.

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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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