Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 12.01.2012
Pressemitteilung vom: 12.01.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Bundesverbraucherministerium informiert über die Haltbarkeit von Lebensmitteln Informationsvideo und Servicekarte Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels abgelaufen, bedeutet dies nicht, dass man dieses Lebensmittel nicht mehr essen ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 12.01.2012] Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum
Bundesverbraucherministerium informiert über die Haltbarkeit von Lebensmitteln
Informationsvideo und Servicekarte Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels abgelaufen, bedeutet dies nicht, dass man dieses Lebensmittel nicht mehr essen kann. Im Gegenteil: Häufig sind Lebensmittel auch noch viele Tage nach Ablauf des MHD völlig einwandfrei und unbedenklich zu genießen. Auch weil immer noch viele Verbraucher das Mindesthaltbarkeitsdatum mit einem Verfallsdatum verwechseln, landen Jahr für Jahr erhebliche Mengen wertvoller, oft ungeöffneter Lebensmittel auf dem Müll – obwohl sie noch genießbar wären. "Ich habe es mir zum Ziel gesetzt, die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über Lebensmittel zu verbessern. Ein wichtiges Anliegen ist es, die Missverständnisse über das Mindesthaltbarkeitsdatum zu beseitigen", sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. "Lebensmittel sind kostbar – wir können es uns nicht leisten, dass jährlich viele Millionen Tonnen auf dem Müll landen. Wer bewusst mit Lebensmitteln umgeht, leistet einen Beitrag zum Schutz des Klimas und der Umwelt – und spart obendrein noch bares Geld."
Interessante Informationen für Verbraucher zum Mindesthaltbarkeitsdatum liefern nun eine Servicekarte des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie das Video "Teller oder Tonne?", das ab sofort unter http://www.bmelv.de/video_mhd abrufbar ist.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Tag, Monat oder Jahr das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält. Es ist eine Information des Herstellers und bedeutet nicht, dass das Produkt danach verfallen ist und nicht mehr verzehrt werden kann. Normalerweise schmecken die Produkte bei richtiger Lagerung auch noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums gut und sind keine Gefahr für die Gesundheit. Hier sind Verbraucher gefragt, die Produkte mit allen Sinnen zu prüfen: sehen, riechen, fühlen, schmecken. Solange das Produkt nicht auffällig ist, kann es in der Regel noch gegessen werden.
Anders verhält es sich beim Verbrauchsdatum: Das Verbrauchsdatum muss auf Lebensmitteln angegeben werden, die durch Keime sehr leicht verderben und dann gesundheitsschädlich sein können, z.B. Hackfleisch und Räucherlachs. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen solche Produkte nicht mehr verkauft werden und Verbraucher sollten sie auch nicht mehr essen.
Das Video und die Servicekarte
Teller oder Tonne? Interaktives Video zum Thema Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Bundesverbraucherministerium informiert über die Haltbarkeit von Lebensmitteln
Informationsvideo und Servicekarte Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels abgelaufen, bedeutet dies nicht, dass man dieses Lebensmittel nicht mehr essen kann. Im Gegenteil: Häufig sind Lebensmittel auch noch viele Tage nach Ablauf des MHD völlig einwandfrei und unbedenklich zu genießen. Auch weil immer noch viele Verbraucher das Mindesthaltbarkeitsdatum mit einem Verfallsdatum verwechseln, landen Jahr für Jahr erhebliche Mengen wertvoller, oft ungeöffneter Lebensmittel auf dem Müll – obwohl sie noch genießbar wären. "Ich habe es mir zum Ziel gesetzt, die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über Lebensmittel zu verbessern. Ein wichtiges Anliegen ist es, die Missverständnisse über das Mindesthaltbarkeitsdatum zu beseitigen", sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. "Lebensmittel sind kostbar – wir können es uns nicht leisten, dass jährlich viele Millionen Tonnen auf dem Müll landen. Wer bewusst mit Lebensmitteln umgeht, leistet einen Beitrag zum Schutz des Klimas und der Umwelt – und spart obendrein noch bares Geld."
Interessante Informationen für Verbraucher zum Mindesthaltbarkeitsdatum liefern nun eine Servicekarte des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie das Video "Teller oder Tonne?", das ab sofort unter http://www.bmelv.de/video_mhd abrufbar ist.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Tag, Monat oder Jahr das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält. Es ist eine Information des Herstellers und bedeutet nicht, dass das Produkt danach verfallen ist und nicht mehr verzehrt werden kann. Normalerweise schmecken die Produkte bei richtiger Lagerung auch noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums gut und sind keine Gefahr für die Gesundheit. Hier sind Verbraucher gefragt, die Produkte mit allen Sinnen zu prüfen: sehen, riechen, fühlen, schmecken. Solange das Produkt nicht auffällig ist, kann es in der Regel noch gegessen werden.
Anders verhält es sich beim Verbrauchsdatum: Das Verbrauchsdatum muss auf Lebensmitteln angegeben werden, die durch Keime sehr leicht verderben und dann gesundheitsschädlich sein können, z.B. Hackfleisch und Räucherlachs. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen solche Produkte nicht mehr verkauft werden und Verbraucher sollten sie auch nicht mehr essen.
Das Video und die Servicekarte
Teller oder Tonne? Interaktives Video zum Thema Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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