Bahn setzt Baumaßnahmen zu Stuttgart 21 fort (Stuttgart, 13. Januar 2012)

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Bahn AG, 13.01.2012
Pressemitteilung vom: 13.01.2012 von der Firma Deutsche Bahn AG aus Berlin

Kurzfassung: Zur Sicherung der Baustellenflächen wird hierzu in den kommenden Tagen ein Bauzaun errichtet. Anschließend beginnt der Rückbau des Südflügels. Zunächst beginnt die rund zwei wöchige Entkernung des Gebäudes. Danach wird der Südflügel ...

[Deutsche Bahn AG - 13.01.2012] Bahn setzt Baumaßnahmen zu Stuttgart 21 fort (Stuttgart, 13. Januar 2012)


Die Deutsche Bahn AG wird nach den Sicherungsmaßnahmen der Polizei heute mit den vorbereitenden Arbeiten für den Rückbau des Südflügels beginnen.

Zur Sicherung der Baustellenflächen wird hierzu in den kommenden Tagen ein Bauzaun errichtet. Anschließend beginnt der Rückbau des Südflügels. Zunächst beginnt die rund zwei wöchige Entkernung des Gebäudes. Danach wird der Südflügel geschossweise von oben nach unten abgetragen. Hierfür werden rund acht Wochen benötigt.

Der Rückbau des Südflügels erfolgt auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses vom 28. Januar 2005. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatte diese Woche bestätigt, dass gegen den Rückbau keine artenschutzrechtlichen Bedenken bestehen.

Der Südflügel begrenzt den Bahnhof zum Schlossgarten hin und ist 277 Meter lang. Der Flügel ist ein Funktionsbau: Er verdeckt den Höhenunterschied zwischen dem Mittleren Schlossgarten und den Bahnanlagen. In den Räumen des Südflügels befanden sich Diensträume und die Expressguthalle. Seit September 2010 sind dort keine Mieter mehr untergebracht.

Die Arbeiten zur Baufeldfreimachung im Mittleren Schlossgarten werden aufgenommen, sobald das Eisenbahn-Bundesamt über noch offene artenschutzrechtliche Detailfragen abschließend entschieden hat.

Die Arbeiten am Grundwassermanagement ruhen derzeit. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte im Dezember vergangenen Jahres entschieden, dass das Eisenbahn-Bundesamt den BUND bei der Umsetzung der 5. Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses von 2005 hätte beteiligen müssen. Dies muss nun nachträglich erfolgen. Bis zur abschließenden Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamts in dieser Sache sind die Maßnahmen am Grundwassermanagement ausgesetzt. Die Beteiligung des BUND kann aus Sicht der Bahn ohne Weiteres erfolgen und wird von der Bahn auch unterstützt. Bei der 5. Planänderung geht es um die Umwandlung der dezentralen in eine zentrale Grundwassermanagementanlage.


Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Ansprechpartner zum Thema
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Kommunikationsbüro

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