Fluggastrechte: Junge Firmen helfen, an Entschädigungen zu kommen
- Pressemitteilung der Firma Stiftung Warentest, 17.01.2012
Pressemitteilung vom: 17.01.2012 von der Firma Stiftung Warentest aus Berlin
Kurzfassung: 17.01.2012 Der Urlaub war entspannt, der Rückflug eine Katastrophe. Zwischenlandung, stundenlanges Warten, Weiterflug erst am nächsten Tag, kein Hotel. Für so manchen Reisenden geht die schönste Zeit des Jahres unschön zu Ende. Wer verspätet ...
[Stiftung Warentest - 17.01.2012] Fluggastrechte: Junge Firmen helfen, an Entschädigungen zu kommen
17.01.2012
Der Urlaub war entspannt, der Rückflug eine Katastrophe. Zwischenlandung, stundenlanges Warten, Weiterflug erst am nächsten Tag, kein Hotel. Für so manchen Reisenden geht die schönste Zeit des Jahres unschön zu Ende. Wer verspätet abfliegt und dann mindestens drei Stunden zu spät am Zielflughafen ankommt, kann je nach Fall bis zu 600 Euro Entschädigung bekommen. Auch wer wegen einer Überbuchung oder Annullierung stehen bleibt, hat oftmals Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Und: Die Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Wer sein Geld zurückhaben will, muss nicht selber mit der Fluggesellschaft streiten – das übernehmen auch spezialisierte Firmen, die bei Erfolg eine Provision einbehalten.
Seit wenigen Jahren gibt es Firmen, die bei der Durchsetzung von Fluggastrechten helfen, etwa wenn ein Fluggast wegen der Annullierung eines Fluges am Flughafen stehen geblieben ist. Die Februar-Ausgabe von Finanztest stellt drei davon vor: Fairplane, Flightright und EUclaim. Die Firmen arbeiten mit Partneranwälten zusammen, die für den Fluggast notfalls vor Gericht ziehen. Sie übernehmen aber nicht jeden Fall. Von komplizierten Streitigkeiten wie solchen um verschwundene Koffer, lassen diese Firmen die Finger. EUclaim nimmt zurzeit keine Ryanair-Fälle mehr an, weil die Rechtsprechung der Gerichte an den Ryanair-Standorten zu verbraucherunfreundlich sei.
Zu erreichen sind diese Firmen übers Internet. Dort gibt der Fluggast seine Flugdaten ein und erhält innerhalb von Sekunden eine kostenfreie Grobeinschätzung seiner Chancen auf Entschädigung. Hat die Firma Erfolg, behält sie etwa ein Drittel der Entschädigungssumme ein. Kann das Unternehmen keine Entschädigung herausholen, hat der Fluggast keine Kosten.
Der ausführliche Artikel über Fluggastrechte ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/fluggastrechte veröffentlicht.
Kontakt für Journalisten
Tel: (030) 2631-2345
Fax: (030) 2631-2429
pressestelle@stiftung-warentest.de
www.test.de/presse
Stiftung Warentest Pressestelle
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10785 Berlin
17.01.2012
Der Urlaub war entspannt, der Rückflug eine Katastrophe. Zwischenlandung, stundenlanges Warten, Weiterflug erst am nächsten Tag, kein Hotel. Für so manchen Reisenden geht die schönste Zeit des Jahres unschön zu Ende. Wer verspätet abfliegt und dann mindestens drei Stunden zu spät am Zielflughafen ankommt, kann je nach Fall bis zu 600 Euro Entschädigung bekommen. Auch wer wegen einer Überbuchung oder Annullierung stehen bleibt, hat oftmals Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Und: Die Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Wer sein Geld zurückhaben will, muss nicht selber mit der Fluggesellschaft streiten – das übernehmen auch spezialisierte Firmen, die bei Erfolg eine Provision einbehalten.
Seit wenigen Jahren gibt es Firmen, die bei der Durchsetzung von Fluggastrechten helfen, etwa wenn ein Fluggast wegen der Annullierung eines Fluges am Flughafen stehen geblieben ist. Die Februar-Ausgabe von Finanztest stellt drei davon vor: Fairplane, Flightright und EUclaim. Die Firmen arbeiten mit Partneranwälten zusammen, die für den Fluggast notfalls vor Gericht ziehen. Sie übernehmen aber nicht jeden Fall. Von komplizierten Streitigkeiten wie solchen um verschwundene Koffer, lassen diese Firmen die Finger. EUclaim nimmt zurzeit keine Ryanair-Fälle mehr an, weil die Rechtsprechung der Gerichte an den Ryanair-Standorten zu verbraucherunfreundlich sei.
Zu erreichen sind diese Firmen übers Internet. Dort gibt der Fluggast seine Flugdaten ein und erhält innerhalb von Sekunden eine kostenfreie Grobeinschätzung seiner Chancen auf Entschädigung. Hat die Firma Erfolg, behält sie etwa ein Drittel der Entschädigungssumme ein. Kann das Unternehmen keine Entschädigung herausholen, hat der Fluggast keine Kosten.
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