Haertere Strafen fuer fremdenfeindliche Gewalttaten

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 17.01.2012
Pressemitteilung vom: 17.01.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur fuer kommenden Donnerstag geplanten Ersten Lesung des SPD-Gesetzesentwurfs eines Strafrechtsaenderungsgesetzes erklaert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka: Spaetestens seit der Zwickauer Terrorzelle ist ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 17.01.2012] Haertere Strafen fuer fremdenfeindliche Gewalttaten


Zur fuer kommenden Donnerstag geplanten Ersten Lesung des SPD-Gesetzesentwurfs eines Strafrechtsaenderungsgesetzes erklaert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Spaetestens seit der Zwickauer Terrorzelle ist klar: In Deutschland gibt es seit vielen Jahren braune Gewalt und Terror.
16.375 rechtsextreme Straftaten, darunter 762 Gewalttaten allein im Jahr 2010. Das ist die Realitaet, mit der wir uns endlich verstaerkt auseinander setzen muessen. Opfer rechtsextremer Gewalttaten sind haeufig Auslaender und Auslaenderinnen, Obdachlose, Menschen mit anderer Hautfarbe oder Gesinnung und Homosexuelle. Die von den Rechten ausgehenden Angriffe sind in der Regel nicht nur brutaler und ruecksichtsloser als normale Koerperverletzungen, sie verunsichern und bedrohen darueber hinaus auch andere Angehoerige dieser genannten Gruppen, sich zum Beispiel zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten in die Oeffentlichkeit zu begeben. Diese Form der Kriminalitaet stoert den sozialen Frieden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land und stellt fundamentale Menschenrechte infrage.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Rechtsprechung dazu anhalten, hassgeleitete, insbesondere rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive eines Gewalttaeters bei der Festsetzung einer angemessenen Strafe staerker strafschaerfend zu beruecksichtigen als bisher. Die von uns geforderte Aenderung haette auch Auswirkungen auf die Arbeit der Ermittlungsbehoerden, die diesen Aspekt zukuenftig im Ermittlungsverfahren staerker betonen und etwaige Beweismittel sichern muessten.

Bereits 2000 forderte die EU-Kommission gegen Rassismus und Intoleranz die Bundesrepublik auf, Straftaten mit rassistischem Hintergrund als erschwerenden Faktor bei der Strafzumessung zu beruecksichtigen. Viele europaeische Nachbarlaender haben diesen Aspekt bereits in ihren nationalen Gesetzen verankert, so beispielsweise Grossbritannien und Oesterreich. Es ist an der Zeit, dass nun auch endlich Deutschland mit diesem Gesetzesentwurf nachzieht.


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