Keine Patentierung von gezuechteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 17.01.2012
Pressemitteilung vom: 17.01.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum interfraktionellen Antrag, der die Patentierung von konventionell gezuechteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen ausschliessen soll, erklaert der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch: Seit mehr als ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 17.01.2012] Keine Patentierung von gezuechteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen


Zum interfraktionellen Antrag, der die Patentierung von konventionell gezuechteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen ausschliessen soll, erklaert der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch:

Seit mehr als einem Jahr haben die Berichterstatter aller Parteien an einem gemeinsamen Antrag zu Biopatenten gearbeitet und nun hatten auch die Rechtspolitiker der Regierungskoalition ein Einsehen und haben gruenes Licht gegeben. Wir sind erleichtert, dass es nun endlich einen interfraktionellen Antrag gibt, der die Patentierung von konventionell gezuechteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen ausschliessen soll.

Gemeinsam wollen wir nach der Entscheidung zum Brokkolipatent im nationalen Patentrecht und der Biopatentrichtlinie klarstellen, dass keine Patente auf konventionelle Zuechtungsverfahren, mit diesen gezuechtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden koennen. Das erst kuerzlich erteilte Melonenpatent zeigt, dass weiterhin Produkte patentiert werden, die mit herkoemmlichen Zuechtungsverfahren erzeugt wurden. Hier muessen wir dringend einen Riegel vorschieben, denn nur so koennen wir die Interessen der Verbraucher, Landwirte und Zuechter schuetzen. Problematisch wird auch die Verabschiedung des Europaeischen Gemeinschaftspatents. Hier ist noch nicht gewaehrleistet, dass die in der Biopatentrichtlinie gegebenen Moeglichkeiten bei der nationalen Ausgestaltung auch erhalten bleiben. Deswegen fordern wir in unserem Antrag die Bundesregierung auf, sich dafuer entsprechend in Bruessel einzusetzen.

Zudem fordern wir, ein staatliches Biopatentmonitoring aufzubauen und einen Dialog mit den von Biopatenten betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zu fuehren.

Dies alles sind wichtige Punkte hin zu einer Aenderung der Biopatentrichtlinie auch auf europaeischer Ebene. Zu den Forderungen, die die Koalition nicht mittragen wollte, gehoert der Vorschlag, ein Prozesskostenhilfemodell vorzulegen, welches eine wirkungsvolle Interessenvertretung nicht nur oeffentlicher Belange im Rahmen der Einspruchsverfahren vor den Patentaemtern ermoeglicht und das Finanzierungsmodell des Europaeischen Patentamts zu pruefen, das sich zur Zeit durch die Einnahmen aus Gebuehren der Patentanmeldungen finanziert. Diese und weitere Forderungen legen wir nicht zu den Akten, sondern werden sie in zukuenftigen Antraegen wieder einbringen.


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