18.01.2012 15:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von news4today
Diskussion um Versicherungsprovisionen
Kurzfassung: (ddp direct)Bonn / Hannover (news4today) - Die aktuelle Debatte über die Provisionshöhe bei der Vermittlung von Versicherungsprodukten elektrisiert die Branche. Teile der Branche lehnen die gesetzliche Begrenzung von Provisionen ab, Andere fordern anstelle einer Abschlussprovision nur noch die so genannte Honorarberatung. Kenner des Finanz- und Versicherungsmarktes, wie beispielsweise AWD-Experte Thomas Bilitewski, verweisen auch auf den Wettbewerb. Sind gesetzliche Vorschriften der richtige ...
[news4today - 18.01.2012] (ddp direct)Bonn / Hannover (news4today) - Die aktuelle Debatte über die Provisionshöhe bei der Vermittlung von Versicherungsprodukten elektrisiert die Branche. Teile der Branche lehnen die gesetzliche Begrenzung von Provisionen ab, Andere fordern anstelle einer Abschlussprovision nur noch die so genannte Honorarberatung. Kenner des Finanz- und Versicherungsmarktes, wie beispielsweise AWD-Experte Thomas Bilitewski, verweisen auch auf den Wettbewerb. Sind gesetzliche Vorschriften der richtige Weg zur Zielerreichung?
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist diesbezüglich sogar der Ansicht, eine gesetzlich geregelte Begrenzung von Provisionen stelle einen massiven Eingriff in das Wirtschaftssystem und möglicherweise auch in die Grundrechte dar. Michael H. Heinz, Präsident des BVK lies gegenüber der Presse verlautbaren: Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass Vereinbarungen auf der Grundlage der Privatautonomie weiterhin ohne staatlichen Eingriff möglich sind. Die Versicherungsvertreter wiesen darauf hin, dass es zwar in wenigen Fällen exzessiv hohe Vergütungen gibt, die ganz große Mehrheit der Vermittler jedoch eher eine zu geringe Provision von den Versicherungsunternehmen erhält, heißt es in einer Pressemitteilung des BVK.
Thomas Bilitewski, in der Geschäftsführung der AWD Deutschland GmbH zuständig für Produktmanagement und Beratungsprozesse, beurteilt die Problematik folgendermaßen: Je nach Lage des Falles könnte es auch genügen, wenn die Aufsichtsbehörden die schwarzen Schafe an die Leine nehmen. Eine Regulierung bei der Verlängerung von Haftungszeiten bei der Provision kann beispielsweise ein wettbewerbsneutraler Weg des Verbraucherschutzes sein. Denn der Wettbewerb der Anbieter untereinander bleibt wichtig. Und der Wettbewerb der Anbieter kommt letztlich bekanntermaßen dem Kunden zugute. Der AWD-Experte ist ausgewiesener Kenner des Finanz- und Versicherungsmarktes in Deutschland und seit 2004 bei der AWD Deutschland GmbH mit Führungsaufgaben befasst.
Das Thema wird in der Branche weiterhin für Diskussionen sorgen. Andere Branchenvertreter argwöhnen sogar, dass aufgrund des Fehlverhaltens Weniger, die gesamte Finanz- und Versicherungsbranche zur Rechenschaft gezogen werden soll. Zur Frage ob eine gesetzliche Regelung der richtige Weg ist, geht der BVK geht in der zitierten Presseerklärung noch weiter und erklärt, dass es als zu hoch empfundene Vergütungen in allen Wirtschaftzweigen gäbe, ohne dass der Gesetzgeber Begrenzungen einführe. Für den AWD-Experten Thomas Bilitewski steht außer Frage: Es bleibt das Fazit, dass Provisionsexzesse nicht akzeptabel sind. Wie die Debatte ausgehen wird, bleibt abzuwarten.
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist diesbezüglich sogar der Ansicht, eine gesetzlich geregelte Begrenzung von Provisionen stelle einen massiven Eingriff in das Wirtschaftssystem und möglicherweise auch in die Grundrechte dar. Michael H. Heinz, Präsident des BVK lies gegenüber der Presse verlautbaren: Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass Vereinbarungen auf der Grundlage der Privatautonomie weiterhin ohne staatlichen Eingriff möglich sind. Die Versicherungsvertreter wiesen darauf hin, dass es zwar in wenigen Fällen exzessiv hohe Vergütungen gibt, die ganz große Mehrheit der Vermittler jedoch eher eine zu geringe Provision von den Versicherungsunternehmen erhält, heißt es in einer Pressemitteilung des BVK.
Thomas Bilitewski, in der Geschäftsführung der AWD Deutschland GmbH zuständig für Produktmanagement und Beratungsprozesse, beurteilt die Problematik folgendermaßen: Je nach Lage des Falles könnte es auch genügen, wenn die Aufsichtsbehörden die schwarzen Schafe an die Leine nehmen. Eine Regulierung bei der Verlängerung von Haftungszeiten bei der Provision kann beispielsweise ein wettbewerbsneutraler Weg des Verbraucherschutzes sein. Denn der Wettbewerb der Anbieter untereinander bleibt wichtig. Und der Wettbewerb der Anbieter kommt letztlich bekanntermaßen dem Kunden zugute. Der AWD-Experte ist ausgewiesener Kenner des Finanz- und Versicherungsmarktes in Deutschland und seit 2004 bei der AWD Deutschland GmbH mit Führungsaufgaben befasst.
Das Thema wird in der Branche weiterhin für Diskussionen sorgen. Andere Branchenvertreter argwöhnen sogar, dass aufgrund des Fehlverhaltens Weniger, die gesamte Finanz- und Versicherungsbranche zur Rechenschaft gezogen werden soll. Zur Frage ob eine gesetzliche Regelung der richtige Weg ist, geht der BVK geht in der zitierten Presseerklärung noch weiter und erklärt, dass es als zu hoch empfundene Vergütungen in allen Wirtschaftzweigen gäbe, ohne dass der Gesetzgeber Begrenzungen einführe. Für den AWD-Experten Thomas Bilitewski steht außer Frage: Es bleibt das Fazit, dass Provisionsexzesse nicht akzeptabel sind. Wie die Debatte ausgehen wird, bleibt abzuwarten.
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