Mini-KWK-Anlagen werden wieder durch das Bundesumweltministerium gefördert

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 18.01.2012
Pressemitteilung vom: 18.01.2012 von der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus Berlin

Kurzfassung: Nationale Klimaschutzinitiative leistet wichtigen Beitrag zur Ausschöpfung der Energieeinsparpotenziale im Wärmemarkt Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Das ...

[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 18.01.2012] Mini-KWK-Anlagen werden wieder durch das Bundesumweltministerium gefördert


Nationale Klimaschutzinitiative leistet wichtigen Beitrag zur Ausschöpfung der Energieeinsparpotenziale im Wärmemarkt

Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden.

Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten z.B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW 1.500 €, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 €.

Voraussetzung für eine Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlagen: Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 % betragen.

Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten.

Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kW, einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kW. KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch tragen die Anlagen auch zur Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei.

Die Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo ein Wärmebedarf besteht, z.B. in Wohn-gebäuden sowie im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen.

Um den Einsatz derartiger hocheffizienter Anlagen künftig in allen relevanten Anwendungsberei-chen voranzubringen und systemgerecht zu nutzen, bedarf es gezielter wirtschaftlicher Anreize.

Die Potenziale sind riesig. So werden z.B. 26 Mio. Wohnungen mit ca. 17 Mio. Zentralheizungen versorgt. Nur ein Zehntel dieser Heizkessel entspricht dem Stand der Technik. 20 % sind älter als 24 Jahre mit schlechten Wirkungsgraden unter 65 %. Veraltete Heizungsanlagen durch ein hoch energieeffizientes Mini-BHKW zu ersetzen, schont das Klima und den Geldbeutel.

Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen in einer Liste enthalten sind, die auf der Homepage des BAFA veröffentlicht wurde. Dazu sollen in einer ersten Runde die entsprechenden Hersteller-anmeldungen bis 15. Februar 2012 im BAFA vorliegen. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 ver-öffentlicht werden. Das Nähere ist der BAFA-Homepage zu entnehmen.

Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie unter www.bmu.de sowie www.BAFA.de.


Hrsg: BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) Dr. Elke Mayer, Jürgen Maaß, Frauke Stamer, Ingo Strube
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de - Internet: http://www.bmu.de/presse

Über Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.
Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.

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